Momentan befindet sich der Entwurf der EEG-Novelle in der Ressortabstimmung. Zum bekanntgewordenen Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums gibt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing folgende erste Einschätzung ab:  

„Der heute bekanntgewordenen Referentenentwurf bildet eine solide Basis für die anstehende EEG-Novelle. Kern dieser Novelle muss sein, die Ausbaupfade für das 65-Prozent-EE-Ziel zu definieren und zugleich die Maßnahmen auf den Weg zu bringen, damit dieses Ziel auch praktisch erreicht werden kann. Der EEG-Entwurf lässt erkennen, dass auch das BMWi maßgeblich von diesen Zielen geleitet wird. Der Teufel steckt jedoch bekanntlich im Detail. Hier wird es bei vielen Punkten auf eine genaue Analyse ankommen. Dabei muss auch bedacht werden, ob Alternativen zu einzelnen Instrumenten nicht doch wirkungsvoller sein könnten.  

 

Der Entwurf legt einen deutlichen Schwerpunkt auf den Windenergie- und Photovoltaikausbau. Aus Sicht des VKU sind dabei insbesondere akzeptanzsteigernde Maßnahmen wichtig. Dazu gehören, eine stärkere wirtschaftliche Beteiligung der Kommunen am Windenergieausbau und die Tatsache, dass die Nutzung erneuerbarer Energien als  öffentlichen Interesses im EEG gesetzlich verankert wird. Dies stärkt auch den Planungs- und Genehmigungsbehörden den Rücken. Eine gute Nachricht für den Windenergieausbau ist auch, dass das Instrument der Netzausbaugebiete im Norden wegfallen und gleichzeitig der Windenergieausbau im Süden besser angereizt werden soll. 

Aus VKU-Sicht ist es gut, dass mit der EEG-Novelle eine Anschlussregelung für kleine PV-Anlagen gefunden und dass die Rahmenbedingungen für den Mieterstrom verbessert werden sollen. Beides ist wichtig, um die Nutzung der Solarenergie im städtischen Raum voranzubringen. Auch die Ausweitung der Flächen entlang der Verkehrswege für die PV-Freiflächenanlagen halten wir für richtig.  

Bei der geplanten Verschärfung der Regelung zu negativen Strompreisen muss darauf geachtet, werden, dass nicht das Ziel des EE-Ausbaus am Ende konterkariert wird. So birgt die Regelung die Gefahr, dass zum einen Betreiber ihre Anlagen zu früh abschalten und zum anderen gerade kleinere Akteure im Hinblick auf die Risiken Zurückhaltung bei der Realisierung neuer Anlagen üben.  

Darüber hinaus wäre es aus unserer Sicht richtig, schon jetzt von einem steigenden Strombedarf bis 2030 auszugehen und auf dieser Basis die Ausbaukorridore im kommenden Jahrzehnt zu planen. Sektorenkopplung, Elektromobilität, der Einsatz von Wasserstoff und Digitalisierung werden absehbar eine stärkere Nachfrage nach Strom auslösen. Zwar ist eine Evaluierung in 2023 ein nachvollziehbarer Ansatz. Das darf aber nicht bedeuten, dass die notwendige Diskussion über ein Marktdesign, das Klimaneutralität ermöglicht, bis dahin verschoben wird. Dabei ist es zudem notwendig, die Neuordnung der Steuern, Abgaben und Umlagen im Energiebereich bereits in der kommenden Legislaturperiode auf die politische Tagesordnung zu setzen. Die gegenwärtige Systematik passt nicht mehr zu einem überwiegend auf erneuerbaren Energien basierenden Energieversorgungssystem. 

Insgesamt enthält der Referentenentwurf gute Ansätze für die EEG-Novelle. Wichtig ist, dass es jetzt zu einer zügigen gesetzlichen Umsetzung kommt, so dass die Maßnahmen des neuen EEG schnell greifen. Die bevorstehenden Beratungen zum Gesetzentwurf müssen auch Spielraum für bessere Vorschläge ermöglichen, ohne dass das Verfahren unnötig in die Länge gezogen wird. Um die aktuelle Ausbaukrise im Bereich der erneuerbaren Energien zu beenden, kommt es jetzt darauf an, dass sich alle Akteure an einem konstruktiven Dialog beteiligen.“

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