Jeden Herbst ruft die Landesärztekammer Hessen Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich gegen die Influenza (Grippe) impfen zu lassen. „In der bevorstehenden Influenzasaison 2020/21 ist der Impfschutz besonders wichtig“, betont Ärztekammerpräsident Dr. med. Edgar Pinkowski. „Vor dem Hintergrund wieder steigender Corona-Fallzahlen kann eine starke Influenzawelle das Gesundheitssystem schnell an die Belastungsgrenze bringen.“ Außerdem würde das gleichzeitige Auftreten einer Grippe und des Coronavirus bei einem Menschen Diagnose und Behandlung erschweren.

Schwere, teilweise lebensbedrohliche Komplikationen einer Grippeerkrankung stellen vor allem für Personen mit Grunderkrankungen und Ältere ein hohes Risiko dar. In Übereinstimmung mit den Empfehlungen der STIKO rät die Landesärztekammer Hessen vor allem Menschen über 60 Jahren, aber auch Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens sowie Bewohnern von Alten- und Pflegeheimen zu der Grippeschutzimpfung.

Darüber hinaus sollten sich auch Personen mit zahlreichen Kontakten zu Risikopersonen, wie z. B. medizinisches Personal und Menschen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr, sowie Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen gefährden können, impfen lassen. Seit Juli 2010 empfiehlt die STIKO die Grippeschutzimpfung außerdem für Schwangere (ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel der Schwangerschaft und bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung bereits ab dem 1. Drittel).

Um rechtzeitig geschützt zu sein, empfiehlt das RKI, sich bereits in den Monaten Oktober oder November impfen zu lassen. Anschließend vergehen 10 bis 14 Tage, bis sich der Schutz aufgebaut hat. Auch zu Beginn und im Verlauf der Grippewelle ist es sinnvoll, die Schutzimpfung durchzuführen, da sich die Dauer der Welle nicht vorhersagen lässt.

„Da die Grippeschutzimpfung bei Menschen mit einem geschwächtem Immunsystem unter Umständen keinen hundertprozentigen Schutz bietet, müssen die bereits bei Corona erprobten Schutz- und Hygienemaßnahmen aufrechterhalten werden, um das Infektionsrisiko für sich und andere zu minimieren“, mahnt Pinkowski. „Halten Sie also zu Menschen mit Atemwegsinfektionen weiterhin Abstand und waschen Sie sich gründlich die Hände!“

Allerdings dürften auch andere von der STIKO empfohlene Impfungen nicht aus dem Blick verloren werden, erklärt Pinkowski, denn: „Gerade während einer Pandemie kommt den verfügbaren Präventionsmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit große Bedeutung zu.“

Gemäß den STIKO-Empfehlungen haben die Grundimmunisierung im Säuglingsalter mit dem Sechsfach- und dem Pneumokokken-Impfstoff sowie die erste Mumps-Masern-Röteln-Windpocken-Impfung weiterhin oberste Priorität. Auch wird die Pneumokokken-Impfung Senioren und Patienten mit chronischen Grundleiden empfohlen, sofern in den letzten sechs Jahren keine Impfung erfolgte.

„Wir müssen gemeinsam alles versuchen“, appelliert Pinkowski, „um das Gesundheitssystem vor dem Stresstest einer doppelten Corona-Grippewelle zu bewahren. Auch haben wir als Mitglieder der Solidargemeinschaft die Pflicht, uns selbst und andere zu schützen.“

Um dem Aufruf weiteren Nachdruck zu verleihen, wird sich die Landesärztekammer Hessen auch an einer Grippeimpfaufklärungskampagne des Frankfurter Gesundheitsamtes beteiligen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Landesärztekammer Hessen
Hanauer Landstraße 152
60314 Frankfurt/Main
Telefon: +49 (69) 97672-0
Telefax: +49 (69) 97672-128
http://www.laekh.de

Ansprechpartner:
Katja Möhrle
Abteilungsleiterin
Telefon: +49 (69) 97672-188
Fax: +49 (69) 97672-224
E-Mail: katja.moehrle@laekh.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel