Der aktuelle Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer so wie sein Amtsvorgänger Alexander Dobrindt müssen im Diesel-Abgasskandal von Fiat Chrysler Automobiles (FCA) jeweils mit einer Klage rechnen. Im Zusammenspiel sorgten beide CSU-Politiker 2016 dafür, dass Reise- und Wohnmobile durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine Typengenehmigung erhielten, obwohl in den eingebauten Fiat-Motoren illegale Abschalteinrichtung das Abgaskontrollsystem manipulierten. Der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft liegen zu diesem Sachverhalt entsprechende Unterlagen vor. Mit Schreiben vom 8. Oktober 2020 sind Scheuer und Dobrindt jeweils aufgefordert worden, Schadensersatz an Mandanten zu bezahlen, die vom Skandal betroffen sind, andernfalls wird die Kanzlei Klage gegen die beiden Politiker erheben. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Diesel-Abgasskandal. Dr. Stoll & Sauer rät betroffenen Verbrauchern zu einer Beratung und empfiehlt dafür den kostenlosen Online-Check.

Von politischer Seite ist wenig im Fiat-Abgasskandal zu erwarten

Zwischen 45.000 und 100.000 Euro müssen Camper für ein Reise- oder Wohnmobil ansparen. Da geht schon mal die Lebensversicherung drauf oder Jahre ins Land, bis der große Traum finanziert ist. Da fährt man natürlich voller Freude mit dem teuren Mobil in Urlaub. Und jetzt das: Am 24. Juli 2020 kam es auf Anordnung der Staatsanwaltschaft zu Durchsuchungen von Büroräumen bei FCA in Deutschland, Italien und der Schweiz. Ein seit 2016 schwelender Diesel-Abgasskandal kochte hoch. Es geht um den Verdacht des Betrugs im großen Stil. Die Zahl der erbosten Verbraucher, die sich im Diesel-Abgasskandal von FCA an die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer wenden, steigt täglich an.

Viele Fragen sind offen. Ist mein Wohnmobil betroffen? Muss ich mit einer Stilllegung rechnen? Kann ich überhaupt in Deutschland gegen FCA klagen? Ja natürlich, sagt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer und bietet ein großes Service-Paket zu allen relevanten Fragen an. Auch Fiat-Kunden haben seit dem 9. Juli 2020 die Möglichkeit, in Deutschland gegen den Diesel-Betrug zu klagen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte in einem VW-Verfahren (Az. C-343/19) entschieden, dass generell Hersteller eines manipulierten Diesels in dem Land verklagt werden können, in denen die Fahrzeuge verkauft und erworben worden sind.

Da von Seiten der Politik kaum mit Hilfe im Abgasskandal von Fiat zu rechnen ist, rät die Kanzlei betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Bereits im ersten Diesel-Abgasskandal der Volkswagen AG war das der einzige Weg, der zur Aufklärung und Zahlung von Schadensersatz führte. Am Ende verurteilte der Bundesgerichtshof am 25. Mai 2020 VW wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB. VW haftet und die Kunden bekommen Schadensersatz. Im kostenfreien Online-Check  der Kanzlei lässt sich der richtige Weg auch aus dem Diesel-Abgasskandal von FCA herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.

Die Enttäuschung der Verbraucher, wahrscheinlich betrogen worden zu sein, ist enorm. Der Wertverlust der bis zu 100.000 Euro teuren Reisemobile ist gewaltig. Auf Facebook hat die Kanzlei eine eigene Facebook-Gruppe gegründet, um geschädigte Verbraucher mit Informationen und Hilfe zu versorgen. Hier finden sich die neuesten Entwicklungen, Klagen und Aktivitäten der Kanzlei rund um den Abgasskandal der Fiat-Gruppe. Die beiden Inhaber der Kanzlei haben den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in der VW-Musterfeststellungsklage vertreten und mit dem Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte geschrieben.

Scheuer und Dobrindt lobbyieren für Reise- und Wohnmobilbranche

Mit Brief vom 12. Mai 2016 informierte das KBA das Bundesverkehrsministerium über eine von der Behörde selbst festgestellte unzulässige Abschalteinrichtung im Fiat 500x Euro 6. Mitten im Diesel-Abgasskandal von VW wäre der Fiat-Betrug für die deutsche Politik eine gute Möglichkeit gewesen, von Volkswagen abzulenken und mit dem Finger nach Italien zu zeigen. Zumal die anderen EU-Staaten ihre nationalen Automobilindustrien schützten, obwohl deren Dieselfahrzeuge auch als Dreckschleudern aufgefallen waren. Da jedes Land seine Autobauer selbst kontrolliert, gab es für die Inlandsbehörde wenig Motivation mit Ermittlungen die eigene Industrie zu gefährden. Die italienische Zulassungsbehörde hat bis heute keine unzulässigen Abschalteinrichtungen in Fiat-Fahrzeugen gefunden. In Deutschland hingegen spielte sich ein Paradebeispiel für unbotmäßigen Lobbyismus ab:

  • Seltsamerweise nahm das KBA diese Vorlage im Fall Fiat nicht auf und verhielt sich ruhig. Und warum? Dahinter steckt der damalige CSU-Generalsekretär und heutige Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer. Der hatte am 25. Mai 2016 einen Brief des Reisemobilherstellers Knaus Tabbert aus der Nähe seines Wahlkreises erhalten. Fiat beliefert weite Teile der Reisemobilbranche mit dem Dieselmotor „Ducato“ samt Abschalteinrichtung. Der Ducato befand sich auch in den Fahrzeugen von Knaus Tabbert. Letztlich saß das Unternehmen unverschuldet auf illegalen Fahrzeugen. Arbeitsplätze und Standort sahen die Geschäftsleitung in Gefahr. Scheuer intervenierte daraufhin per Mail am 3. Juni 2016 beim damaligen Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) und bat um eine einfache Lösung.
  • Bereits elf Tage später, am 14. Juni 2016, bekam der „liebe Andi“ das Rückschreiben von Verkehrsstaatssekretär Michael Odenwald, der heute Aufsichtsratsvorsitzender der Deutschen Bahn AG ist. Die gewünschte einfache Lösung sah folgendermaßen aus: „Mit dem KBA wurde inzwischen vereinbart, dass die Typengenehmigung für den Hersteller des Aufbaus (Knaus Tabbert) dennoch erteilt wird, damit die deutschen Hersteller, die die Fahrzeugtechnik nicht zu vertreten haben, keine Nachteile haben.“
  • Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer wertet die Beteiligung von Alexander Dobrindt an diesem politischen Deal als „Mittäterschaft“, zumindest aber als Beihilfe zum Betrug“. Dobrindts Pflicht wäre es gewesen, „umfassende Prüfungen vorzunehmen und die Typengenehmigung nicht zu erteilen“. Stattdessen habe er, schreibt die Kanzlei an den ehemaligen Verkehrsminister, veranlasst, dass eine Typengenehmigung erteilt wird.  Und weiter heißt es in dem Schreiben: „Sie wollten damit aus politischen Gründen deutsche Unternehmen schützen und haben es hingenommen, dass gegen europäisches Recht verstoßen wird. FCA hat unseren Mandanten betrogen. Dadurch dass auf Ihre Anweisung hin eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde, haben Sie zumindest Beihilfe geleistet.“ Dobrindt sei bekannt gewesen, dass die deutschen Wohnmobilhersteller die Fahrzeuge an Verbraucher verkaufen wollten und diese deshalb getäuscht haben. Jedem Fahrzeug muss eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung beigelegt werden, die die Einhaltung aller europäischen Vorschriften bestätigt. Dobrindt habe gewusst, dass diese Bescheinigung fehlerhaft ist und die Fahrzeuge in Deutschland gemäß § 27 Abs. 1 EGFGV nur mit einer gültigen Übereinstimmungsbescheinigung verkauft werden dürfen. „Sie haben diese Rechtsvorschriften aus politischen Gründen missachtet. Es ist Ihnen diesbezüglich zumindest bedingter Vorsatz vorzuwerfen.“ Aufgrund dieser Zusammenhänge schuldet Dobrindt Mandanten der Kanzlei Schadensersatz.
  • Auch im Schreiben an den aktuellen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer wird auf die Verwicklung im Diesel-Abgasskandal hingewiesen. Da die unrechtmäßige Typengenehmigung für die Fahrzeuge auf Scheuers Intervention zurückzuführen ist, habe er den Betrug mitzuverantworten. Für die Kanzlei ist daher Andreas Scheuer „Mittäter einer Betrugsstrafbarkeit, zumindest aber haben Sie eine Anstiftung zu diesem Betrug begangen“, heißt es in dem Schreiben vom 8. Oktober 2020. Im Auftrag eines Mandanten macht die Kanzlei sowohl gegen die Bundesrepublik Deutschland als auch gegen Scheuer direkt Schadensersatzansprüche geltend. Aufgrund der vorsätzlichen Schädigung des Mandanten haftet Scheuer laut Kanzlei persönlich für den entstandenen Schaden (Art. 34 Satz 2 GG). Daneben haftet auch die Bundesrepublik Deutschland aufgrund eines bestehenden Staatshaftungsanspruches.

Was Dr. Stoll & Sauer im Abgasskandal von Fiat unternimmt

  1. Am 3. August 2020 reicht Dr. Stoll & Sauer die erste Klage im Abgasskandal gegen Fiat Chrysler Automobiles (FCA) am Landgericht Freiburg ein.
  2. Anzeige wegen Betrugs gegen die Robert Bosch GmbH am 8. Oktober 2020 bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Bosch hatte die Abschalteinrichtungen für die Fiat-Motoren geliefert und den Autobauer beim Kraftfahrt-Bundesamt angeschwärzt. Aus Sicht der Kanzlei liegt hier eine Tatbeteiligung an einem Betrug vor.
  3. Aus Unterlagen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) und Schriftwechseln geht hervor, dass die Behörde bereits 2016 wusste, dass im Fiat-Motor Ducato eine unzulässige Abschalteinrichtung das Abgaskontrollsystem manipulierte. Trotzdem hat die Behörde Wohnmobile mit diesem Motor die Typengenehmigung womöglich auf Anordnung des Bundesverkehrsministeriums erteilt.Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH fordert vom Präsidenten des KBA Richard Damm mit Schreiben vom 7. Oktober 2020 Auskunft und Akteneinsicht über den Vorgang und übersandte ihm einen Fragenkatalog.
  4. Im Skandal involviert ist auch der aktuelle Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und sein Vorgänger im Amt Alexander Dobrindt (beide CSU). Sie haben dafür gesorgt, dass Wohn- und Reisemobile eine Typengenehmigung erhalten, obwohl die Motoren mit illegaler Motorensteuerung ausgerüstet waren. Gegen beide sowie die Bundesrepublik Deutschland wird die Kanzlei im Namen von Mandanten Klage auf Schadensersatz erheben, falls sich die beiden Politiker nicht für den entstandenen Schaden aufkommen.
Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 15.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und verhandelten einen 830-Millionen-Euro-Vergleich aus. Damit haben die beiden Inhaber Rechtsgeschichte geschrieben. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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