Die maßgeblichen Verbände der Veranstaltungswirtschaft betrachten die von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier mit dem Programm Überbrückungshilfe II vorgenommenen Verbesserungen des Konjunkturpakets nicht für hinreichend, um den Wirtschaftszweig zu retten. Ohne ein maßgeschneidertes Sonderprogramm werden die von den Infektionsschutzmaßnahmen von COVID19 besonders hart betroffenen Unternehmen des Wirtschaftszweigs die Krise wirtschaftlich nicht überstehen.

Die Unternehmen der Veranstaltungsbranche gehen davon aus, dass sie nach acht Monaten ohne jegliche Einnahmen voraussichtlich noch viele weitere Monate mit weitgehenden Veranstaltungsverboten konfrontiert sein werden. Jede wirtschaftliche Perspektive fehle derzeit. Sie fordern daher von der Bundesregierung ein für ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnittenes Hilfsprogramm, welches diesen besonderen Herausforderungen Rechnung trägt. Die im Aktionsbündnis #AlarmstufeRot zusammengeschlossenen Berufsverbände des Wirtschaftszweigs (BDKV, BSM, BVD, EVVC, FAMAB, isdv, LiveKomm, VPLT) haben daher sowohl dem Bundeswirtschaftsminister als auch Bundesfinanzminister Olaf Scholz detaillierte Vorschläge unterbreitet, wie ein solches Hilfeprogramm gestaltet sein müsse, wenn ihrer Branche tatsächlich geholfen werden solle. Solange bei Konzerten, Messen, Tagungen und sonstigen Events Abstandsregeln eingehalten und strenge Hygieneschutzmaßnahmen umgesetzt werden müssten, werden auch weiterhin kaum Veranstaltungen stattfinden. Damit stünden nicht nur die Veranstalter, sondern auch tausende Veranstaltungsdienstleister, Zulieferbetriebe und Solo-Selbständige aus den vielen Teilbereichen der Branche endgültig vor dem Ruin.

Förderfähiger Unternehmerlohn

Die Verbände kritisieren, dass auch die Überbrückungshilfe II keine Förderfähigkeit unternehmerischer Eigenleistungen vorsehe. Es sei nicht einzusehen, dass zwar Personalkosten bezuschusst würden, die Eigenleistung der Unternehmensinhaber, auch die des Solo-Selbständigen, aber nicht gefördert würden. Dies müsse schnell geändert werden, da sich nur so die Existenz insbesondere kleinerer Unternehmen sichern ließe.  

Höhere Personalkostenpauschale

Aktuell werden 20 Prozent der Personalkosten erstattet: Diese sogenannte Personalkostenpauschale muss auf mindestens 50 Prozent heraufgesetzt werden. Es ist für Unternehmen angesichts der Krise ansonsten finanziell nicht tragbar, Mitarbeiter aus der Kurzarbeit zu holen und gleichzeitig ihr Geschäft für künftige Veranstaltungen wieder hochzufahren.

Mehr förderfähige Kosten

Förderfähig ist aktuell der Finanzierungskostenanteil von Leasingraten – aber auch Abschreibungen, zum Beispiel für technische Geräte, müssen gefördert werden.  

Nicht erstattet werden aktuell nutzlos aufgewandte beziehungsweise frustrierte Kosten. Aufgrund der aktuell dynamischen und unsicheren Lage muss zukünftig aber stets damit gerechnet werden, dass geplante Veranstaltungen im Zuge der Pandemiemaßnahmen erneut abgesagt werden. Allen Beteiligten bei Planung, Abwicklung oder Durchführung der Events entstehen damit aber erhebliche Kosten. Diese Kosten bei Ausfall von Umsatz oder für Stornierung müssen erstattet werden.

Die maximale Förderung beträgt derzeit 50.000 Euro monatlich für maximal drei Monate. Die bisherige Deckelung muss deshalb bis zur zulässigen Grenze des EU-Beihilferahmens angehoben werden, um den Unternehmern und Solo-Selbständigen mehr finanziellen Spielraum zu ermöglichen.

Heterogene Branche

Der Wirtschaftszweig der Veranstaltungsbranche ist mit über einer Million Erwerbstätigen hierzulande und 130 Milliarden Euro Umsatz nicht nur der sechstgrößte, sondern auch ein sehr heterogener Wirtschaftszweig. Gerade aus diesem Grund sind nach Einschätzung der Verbände und des Aktionsbündnisses #AlarmstufeRot Optimierungen erforderlich, um Rettungsprogramme passgenauer zu gestalten und den Unternehmen und Soloselbständigen das wirtschaftliche Überleben zu sichern.  

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