„Wer die neuen Corona-Hilfe bekommt, muss dafür sorgen, dass auch die Beschäftigten den November-Lockdown überstehen. Die von der Bundesregierung geplante Erstattung des Umsatzausfalls darf nur an Unternehmen gezahlt werden, die einen Teil der Hilfe, zum Beispiel durch die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes, an die Beschäftigten weitergeben“, hat Guido Zeitler, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), angesichts des heutigen Starts des Lockdowns im Gastgewerbe gefordert.

Es werde zwar viel über die Rettung der Arbeitgeber, aber wenig bis gar nichts über die dramatische Situation vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Gastgewerbe diskutiert, so Zeitler: „Die Bezahlung im Gastgewerbe ist traditionell niedrig. Mit 700 bis 900 Euro Kurzarbeitergeld kann niemand seinen Lebensunterhalt bestreiten. Jetzt fallen zudem wieder die für viele so wichtigen Trinkgelder weg. Wir fordern die Arbeitgeber dringend dazu auf, ihrer Verantwortung im zweiten Lockdown gerecht zu werden und zu verhindern, dass noch mehr Beschäftigte dem Gastgewerbe für immer den Rücken kehren.“

Es müsse jetzt alles getan werden, um den weiteren Arbeitsplatzabbau zu verhindern. „Der Wellenbrecher-Lockdown darf weder zur Pleite- noch zur Entlassungswelle werden.“ 

Allein im Zeitraum von März bis August 2020 sei im Gastgewerbe mit bis zu 35 Prozent in Teilbereichen ein „Personalabbau ohnegleichen“ zu beobachten gewesen.

Mehr Infos zum Personallabbau im Gastwerbe: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/10/PD20_N067_45.html

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