Durch die Insolvenz der Thomas Cook Deutschland GmbH im vergangenen Jahr mussten zahlreiche Reisewillige auf ihren Urlaub verzichten. Noch bis zum 15. November können Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Ansprüche anmelden, um die Ausgleichszahlung des Bundes zu erhalten.

Am 25.09.2019 stellte die Thomas Cook Deutschland GmbH den Insolvenzantrag. Der Geschäftsbetrieb wurde eingestellt und viele Verbraucherinnen und Verbraucher konnten ihre wohlverdiente Urlaubsreise nicht mehr antreten. Pauschalreiseanbieter müssen nach dem Gesetz das Kundengeld gegen Insolvenz und Zahlungsunfähigkeit absichern. Alle Reisenden erhielten für den Nachweis dieser Absicherung den gebotenen Sicherungsschein, ausgestellt von der Zurich Versicherung. Die versicherte Gesamtsumme bei Insolvenz kann auf 110 Mio. Euro begrenzt werden. Diese Summe reichte jedoch für dieses große Reiseunternehmen nicht aus. Die Reisenden erhielten aus der errechneten Quote, lediglich 17,5 % auf ihren gezahlten Reisepreis. Auch wenn die Zurich Versicherung jetzt wohl noch einmal mit 8,88 % nachlegen will, ist die dann ausgezahlte Summe noch weit entfernt vom geleisteten Reisepreis. Am 11.12.2019 hatte die Bundesregierung entschieden, den von der Thomas Cook-Insolvenz betroffenen Pauschalreisenden den Differenzbetrag zwischen dem gezahlten Reisepreis und dem, was sie von der Zurich-Versicherung oder von dritter Seite erhalten haben, auszugleichen. Um die Ausgleichszahlung des Bundes zu erhalten, müssen die Ansprüche bis zum 15. November 2020 angemeldet werden. Das Nachreichen von Dokumenten ist auch noch danach möglich.

Auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz ist unter https://www.bmjv.de/thomas-cook ein guter Wegweiser zur Unterstützung aller betroffenen Pauschalreisenden für die Anmeldung zu finden. Für Rückfragen, insbesondere bei etwaigen Problemen beim Anmeldeprozess, ist an Werktagen in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr eine Hotline unter +49 (0) 361 606 670 122 geschaltet.

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