Der Expertenbeirat, der die Maßnahmen der Bundesregierung zur Finanzierung der Krankenhäuser während der ersten Pandemiewelle bewertet hat, soll über weitere finanzielle Hilfsmaßnahmen für Krankenhäuser beraten. Im März hatte die Bundesregierung mit dem COVID19-Krankenhausentlastungsgesetz Maßnahmen beschlossen, die die Erlösausfälle kompensieren sollten, die den Krankenhäusern durch das Freihalten von Betten für COVID-19-Patienten entstanden sind. Die Kliniken erhielten Pauschalen für freigehaltene Betten. Dieser Krankenhausrettungsschirm sollte den Krankenhäusern wirtschaftlich den Rücken freihalten. Nun wird nachgerechnet: War die Hilfe ausreichend? Wurde möglicherweise zu viel Geld an die Kliniken überwiesen?

Die beigefügte Grafik macht es deutlich: Die Leistungsmenge wird in den Krankenhäusern in diesem Jahr im Vergleich zu 2019 voraussichtlich deutlich sinken. Die GKV-Krankenhausausgaben werden nach derzeitigen Prognosen im Jahr 2020 jedoch trotz des Mengenrückgangs im Vergleich zum Vorjahr steigen. Hinzu kommen 9 Mrd. Euro Ausgleichzahlungen des Bundes für Einnahmeausfälle von März bis Oktober 2020 sowie Ausgleichszahlungen, die die Krankenkassen im Jahr 2021 noch an die Krankenhäuser leisten werden, die im Jahr 2020 gegenüber dem Jahr 2019 in der Gesamtjahresbetrachtung aufgrund des Coronavirus einen Erlösrückgang verzeichnen werden.

 „Mehr als 10 Mrd. Euro werden den Krankenhäusern allein mit den Maßnahmen in diesem Jahr zusätzlich im Vergleich zum Vorjahr zufließen. Nicht nachvollziehbar ist dabei, dass gerade die Kliniken, die sich gar nicht an der Bewältigung der Pandemie beteiligen, die absoluten wirtschaftlichen Gewinner sind“, erklärt Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes.

Mit steigenden Infektionszahlen kommen die Krankenhäuser womöglich erneut in die Situation, elektive Eingriffe verschieben zu müssen, um ausreichend Kapazitäten für COVID-19- Patienten vorzuhalten. Die Politik plant auf Drängen der Krankenhäuser neue Finanzhilfen. Zeitnah sollen Vorschläge vorgelegt werden, um die Krankenhäuser auch in der zweiten Corona-Welle wirtschaftlich abzusichern.

„Natürlich muss der Bund auch für die neuen Finanzhilfen bei Bedarf wieder Mittel bereitstellen. Wir müssen jedoch Lehren aus der ersten Corona-Welle ziehen. Als BKK Dachverband erwarten wir für die Zukunft absolute Transparenz bei der Frage, welches Krankenhaus in welcher Höhe Zuschüsse erhält. Diese dürfen nicht noch einmal mit der Gießkanne über die gesamte Krankenhauslandschaft in Deutschland verteilt werden. Das Geld muss dorthin fließen, wo es benötigt wird und wo auch tatsächlich COVID-19-Versorgung stattfindet. Es darf weder Verlierer noch ungerechtfertigte Profiteure geben. Die Unterstützung muss bedarfsgerecht sein, wenn nötig mit Spitzabrechnung und Rückzahlungspflichten, wenn zu viel ausgezahlt wurde“, so Franz Knieps.

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