Im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages findet heute eine Anhörung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) statt. 

Dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:

„Die bisherigen Regelungen im EEG sind ungerecht und verbauen den Weg für echte Lösungen für eine klimafreundliche Energie- und Wärmeversorgung. Die Blockadehaltung der Bundesregierung ist nicht nur unter der Rubrik verpasste Chancen abzubuchen, sondern ist für all diejenigen zutiefst verstörend, die eine wirklich klimaschonende Energieversorgung wollen. 

Auf dem Weg zum Erreichen der Klimaziele 2030 bis hin zur Klimaneutralität im Jahr 2050 müssen deshalb jetzt die Weichen mit dem neuen EEG richtig gestellt werden. Mieterstrom ist ein zentrales Instrument, um den Ausbau der Photovoltaik in den Städten flächendeckend voranzutreiben und dabei alle Bürger an der Energiewende zu beteiligen. Dafür müssen jetzt die Hemmnisse beim Mieterstrom endlich abgebaut werden. Als erster Schritt ist eine Übergangsregelung notwendig, die es Wohnungsunternehmen ermöglicht, Mieterstrom zu erzeugen und zu veräußern, ohne dass dadurch die Gewerbesteuerfreiheit der Wohnungsvermietung gefährdet wird.

Um die Energiewende in Wohnquartieren zum Erfolg zu führen, muss Mieterstrom, der umweltschonend vor Ort erzeugt und im ganzen Wohnquartier genutzt werden kann, sowohl für Energieversorger als auch für Gebäudeeigentümer wirtschaftlich machbar werden. Dafür gilt es, die wirtschaftliche Benachteiligung der Mieter gegenüber selbstnutzenden Eigentümern zu beenden und größere Mieterstromanlagen zu ermöglichen.“

Der Acht-Punkte-Plan für Mieterstrom von Wohnungswirtschaft und kommunalen Unternehmen

Verbändeappell zum Abbau von Hemmnissen für kleine Solarstromanlagen

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