Mit der heute verabschiedeten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sinkt die finanzielle Belastung für den Betrieb von Elektrobussen. Unternehmen müssen bei einer Abnahme von 100 Megawattstunden pro Jahr in Zukunft nur noch 20 Prozent EEG-Umlage statt des vollen Satzes zahlen. Aus Sicht des bdo wird damit endlich eine unnötige finanzielle Belastung für den lokal emissionsfreien öffentlichen Personenverkehr mit Bussen abgebaut.

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) hat am 17. Dezember die vom Bundestag verabschiedete Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) begrüßt. Mit der beschlossenen Absenkung der EEG-Umlage für Linienbusse wird die Rolle der Fahrzeuge für den Umwelt- und Klimaschutz endlich angemessen gewürdigt. Bislang musste für den E-Bus-Ladestrom die volle EEG-Umlage gezahlt werden, obwohl die Fahrzeuge wesentlich zum Schutz von Umwelt, Klima und Lebensqualität vor Ort beitragen. Dies trug zu den ohnehin hohen Mehrkosten des E-Bus-Betriebs bei, die bei Fahrzeugbeschaffung sowie den Investitionen in Infrastruktur und Personal weiterhin über den Kosten für Dieselfahrzeuge liegen. In Zukunft werden ab einem Verbrauch von 100 Megawattstunden pro Jahr nur noch 20 Prozent der EEG-Umlage fällig. Aus Sicht des bdo sollte diese Schwelle zukünftig weiter herabgesetzt werden, da die positive Wirkung des E-Busverkehrs nicht an eine Mindestabnahme gekoppelt ist. Zudem fehlt eine Ausweitung der Reduzierung der EEG-Umlage für den Gelegenheitsverkehr, auch wenn Elektromobilität aufgrund technischer Gegebenheiten in dieser Sparte bislang noch keine Rolle spielen kann.

bdo-Präsident Karl Hülsmann sagte zur Novelle des EEG: „Die Absenkung der EEG-Umlage für Linienbusse ist ein guter und längst überfälliger Schritt. Dass für die Stromladung von Elektrobussen bislang die volle EEG-Umlage gezahlt werden musste, stellte viel zu lange eine finanzielle Hürde für die Ausweitung von lokal emissionsfreien Busverkehren dar. Damit wurden letztlich Investitionen in den Umwelt- und Klimaschutz gewissermaßen erschwert. Ich bin froh, dass Busunternehmen, die sich für Elektromobilität engagieren, nicht länger mit der EEG-Umlage bestraft werden.“  Zum Stand der Umstellung der Busflotten auf Elektrofahrzeuge sagte Hülsmann weiter: „Anschaffung und Unterhalt von Elektrobussen bringen noch immer deutliche Mehrkosten mit sich, die auch durch Fördermittel nicht ausgeglichen werden. Damit werden Mittel gebunden, die eigentlich vor allem auch in den Angebotsausbau des öffentlichen Personenverkehrs fließen sollten. Es ist gut, dass mit der Reduzierung der EEG-Umlage nun eine gewisse Erleichterung kommt. Es fehlen aber noch weitere Schritte, mit denen der Busverkehr insgesamt mehr Rückenwind und bessere Rahmenbedingungen erhält.“

Der Deutsche Bundestag hat das novellierte EEG-Gesetz heute in zweiter und dritter Lesung in der Fassung der Ausschussempfehlung angenommen. Diese sieht vor, dass elektrische Busse im Linienverkehr nur noch 20 Prozent der EEG-Umlage zahlen müssen, wenn sie 100 Megawattstunden im Jahr abnehmen. Davon profitiert direkt der Nahverkehr mit E-Bussen. Perspektivisch kann dies zudem die Umstellung der Fernlinienbusflotten auf Elektromobilität erleichtern, auch wenn Elektrofahrzeuge in diesem Bereich derzeit noch nicht die Alltagsreife erreicht haben.   

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