In Kürze soll ein effizienter Impfstoff gegen Sars-CoV-2 zugelassen und den einzelnen Bundesländern zur Verfügung gestellt werden. Derzeit entstehen in Hessen 28 Impfzentren, in denen täglich bis zu 30.000 Bürgerinnen und  Bürger, d.h. etwa 1.000 Personen pro Testzentrum, mithilfe der Impfung vor den schweren Folgen der Virusinfektion geschützt werden sollen. Um die Ärztinnen und Ärzte, die dem Aufruf der Landesärztekammer Hessen gefolgt sind und sich bei der Impfstrategie des Landes Hessen engagieren wollen, zu unterstützen, bittet die Ärztekammer auch die Medizinstudierenden um Mitwirkung. Die hessischen Universitätskliniken Frankfurt, Gießen und Marburg schließen sich diesem Aufruf an.

„Der medizinische Nachwuchs verfügt über die nötigen Kompetenzen, um unter ärztlicher Aufsicht etwa Impfberatungen durchführen, impfen, Impfungen dokumentieren sowie Ärztinnen und Ärzte bei der Überwachung des Impfgeschehens generell entlasten zu können“, betont Dr. med. Edgar Pinkowski, Präsident der Landesärztekammer Hessen und wendet sich an die Medizinstudierenden: „Bitte prüfen Sie, ob Sie über zeitliche Freiräume verfügen, um bei der landesweiten Impfaktion mitzuhelfen. Ihr Einsatz wird von der Approbationsbehörde bis zu einem Monat als Famulatur anerkannt.“

Medizinstudierende in klinischen Semestern werden gebeten, sich unter der E-Mail-Adresse studis-impfen-gegen-Corona@laekh.de bei der Landesärztekammer Hessen zu melden. Sie erhalten daraufhin einen auszufüllenden Fragebogen mit Bitte um Rücksendung als Scan an die genannte E-Mail-Adresse, oder per Post an die Stabsstelle QS der Landesärztekammer Hessen, Hanauer Landstraße 152, 60314 Frankfurt. Im nächsten Schritt leitet die Ärztekammer die Kontaktdaten an die für die Impfzentren zuständigen Einrichtungen weiter, die die weitere Koordination übernehmen. Auch hat die Ärztekammer das Hessische Ministerium für Inneres und Sport sowie das Hessische Ministerium für Soziales und Integration bereits um dringliche Klärung der Haftpflicht-, Unfall- und Sozialversicherungsfragen sowie der Entschädigung gebeten. Diese Informationen werden auf der Website der Landesärztekammer unter den FAQs, den häufig gestellten Fragen, eingestellt werden.

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