Steuerbrater haben zur Zeit vor allem damit zu tun, Hilfsanträge für Corona-geschädigte Unternehmen und Selbständige zu stellen. Um ihnen für diese unverzichtbre Aufgabe mehr Zeit einzuräumen, hat sich die Koalition darauf geeinigt, die Abgabefrist für die Steuererklärung 2019, die von Steuerberatern erstellt wird, von Ende Februar 2021 auf Ende August zu verlängern. Für Steuerzahler, die keinen Steuerberater beauftragt haben, bleibt es bei der Abgabefrist vom 31. Juli des Folgejahres.
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