Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) hat auf Beschluss der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) im Programm der RTL Television GmbH einen Verstoß gegen den Trennungsgrundsatz von Werbung und Programm beanstandet.

 

Am 26. August 2020 wurde in der Nachrichtensendung „RTL Aktuell“ ein moderativer Hinweis auf die aktuelle Ausgabe des Wochenmagazins „Stern“ ausgestrahlt. Diese Werbung wurde nicht angemessen vom Programm abgesetzt und hat damit gegen § 8 Abs. 3 des Medienstaatsvertrages (MStV) verstoßen. Nach § 8 Abs. 3 MStV muss Werbung als solche leicht erkennbar und vom redaktionellen Inhalt unterscheidbar sein.

 

Die Veranstalterin RTL Television GmbH hat nun die Möglichkeit, innerhalb eines Monats beim Verwaltungsgericht Hannover Klage zu erheben.

 

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