Seit Oktober des vergangenen Jahres haben Versicherte die Möglichkeit, über eine ärztliche Verordnung oder einen Diagnosenachweis digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) zu erhalten. Der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung (SVDGV) nimmt in seinem DiGA-Positionspapier Stellung zur aktuellen Debatte um das DiGA-Konzept und dessen Regularien.

Mit steigender Nachfrage und Aufmerksamkeit für DiGA entstehen zunehmend öffentliche Diskussionen, zuletzt insbesondere zu den gesetzlich definierten Anforderungen an DiGA. Als Vertreter der Hersteller ist es die Aufgabe des SVDGV, umfassend und transparent über DiGA zu informieren. Im Positionspapier sind daher die folgenden Themenkomplexe von zentraler Bedeutung:

  • Grundlagen zum Datenschutz: Enger Rechtsrahmen gibt sicheren Umgang mit Daten vor.
  • Nutzennachweis: Positive Versorgungseffekte bilden Grundlage für Akzeptanz von DiGA.
  • Finanzierung: Nachhaltige Finanzierung des neuen Versorgungsbausteins durch die Krankenkassen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Dialog und Schulterschluss für nachhaltige Verbesserung der Versorgung

„Mit den DiGA besteht die Chance, die Versorgung zu verbessern. Als Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung begrüßen wir daher eine offene und lösungsorientierte Diskussion mit allen Akteuren“, sagt Dr. Anne Sophie Geier, Geschäftsführerin des SVDGV.

Das Positionspapier des Spitzenverbands Digitale Gesundheitsversorgung finden Sie hier.

Über den Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V.

Der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung ist der maßgebliche Branchenvertreter für E-Health-Unternehmen in Deutschland. Er wurde im Dezember 2019 gegründet und vereint über 100 E-Health-Unternehmen. Anspruch des Verbandes ist es, die Interessen der jungen Branche im Gesundheitssystem gegenüber Politik, Akteuren der Selbstverwaltung und weiteren Institutionen auf Augenhöhe zu vertreten.Mehr Informationen erhalten Sie unter digitalversorgt.de sowie auf LinkedIn und Twitter.

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