Mitte Januar hat am Landgericht Kleve ein Prozess geendet, in dessen Verlauf der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt hat: Schlüsselnotdienste, die die Notsituation von Verbraucher:innen für Forderungen nach weit überzogenen Rechnungsbeträgen ausnutzen, betreiben Wucher. Die Feststellung dürfte Signalwirkung haben und zumindest das Vorgehen Geschädigter gegen kriminelle Firmen vereinfachen.

Abzocke durch unseriöse Schlüsselnotdienste, die für eine einfache Türöffnung mehrere hundert oder tausend Euro abkassieren, ist seit Jahren ein Dauerärgernis. Betroffene sollen bei dieser Masche um ein Vielfaches überhöhte Rechnungen sofort in bar oder per EC-Karte begleichen. Oft setzen Monteure sie vor Ort durch massives Auftreten unter Druck. Doch strafrechtliche Verurteilungen der Täter wegen Wuchers waren bislang rechtlich umstritten, zum Ärger von Betroffenen und Verbraucherschützern. Erst Mitte Januar 2021 hat ein Prozess geendet, in dessen Verlauf der Bundesgerichtshof das Ausgesperrtsein aus der eigenen Wohnung als Zwangslage definiert und damit die Verfolgung der Täter in Zukunft vereinfacht hat.

„Damit der Tatbestand von Wucher erfüllt ist, sieht das Gesetz das Vorliegen einer sogenannten Zwangslage vor“, erklärt Annalena Marx, Referentin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB). Bis zu dem Urteil des BGH hatten nicht alle Gerichte das Ausgesperrtsein allein aus der eigenen Wohnung als eine solche Zwangslage anerkannt. Weitere Gründe mussten hinzutreten, wie etwa ein in der Wohnung zurückgelassener Säugling. Das ist inzwischen anders, der BGH hat das Vorliegen einer Zwangslage aufgrund des Ausgesperrtseins an sich ausdrücklich bestätigt. „Das wegweisende Urteil hat die Notsituation der betroffenen Verbraucher endlich auch strafrechtlich richtig eingeordnet und schafft für Ermittlungsbehörden die Möglichkeit, effektiv gegen die kriminellen Schlüsselnotdienste vorzugehen“, fasst Marx die Bedeutung der Entscheidung zusammen.

Das Urteil geht auf einen Rechtsstreit in Kleve zurück. Dort fand in den letzten Jahren ein Prozess gegen die Betreiber eines Schlüsselnotdienst-Netzwerks statt, der Mitte Januar zu einer Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs, Steuerhinterziehung und Wuchers führte. Dieses Urteil verdeutlicht auch: wer in einer Notsituation überhöhten Preisforderungen ausgesetzt ist, hat allen Grund, die Polizei zu rufen.

Noch besser ist es selbstverständlich, wenn Verbraucher erst gar nicht in die Lage kommen, einem kriminellen Schlüsseldienst gegenüberzustehen. Zur Prävention oder für einen schnellen Blick auf die eigenen Rechte in der Notlage haben die Verbraucherzentralen hier die wichtigsten Tipps zur Beauftragung von Handwerkernotdiensten zusammengefasst.

Für individuelle Fragen können Verbraucher die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:

Diese Informationen sind im bundesweiten Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ zusammengetragen worden, gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Über den Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.

Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Aktuelle Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Babelsberger Str. 12
14473 Potsdam
Telefon: +49 (331) 29871-0
Telefax: +49 (331) 29871-77
http://www.vzb.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel