Elektronische Übermittlungspflicht für Unternehmensgründer
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg weist Gründerinnen und Gründer auf eine Änderung bei der steuerlichen Erfassung von Unternehmensgründern hin. „Laut dem Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen ist es ab dem 1. Januar 2021 auf Grund des Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG Mehr