Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg begrüßt die Ankündigung des Bundeswirtschaftsministeriums, dass Anträge zur Überbrückungshilfe III ab sofort gestellt werden können. „Angesichts der Verlängerung des Lockdowns ist es umso dringlicher, dass die jetzt versprochenen Fixkostenzuschüsse für den Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 bald fließen. Die Liquidität in den besonders betroffenen Branchen Veranstaltungs- und Kreativwirtschaft, Gastronomie und Hotellerie, Einzelhandel oder den personenbezogenen Dienstleistungen ist aufgebraucht, so dass viele Unternehmen am Rande ihrer Existenz stehen“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Hubertus Hille: „Wir hätten uns mutigere Schritte und verlässlichere Öffnungsperspektiven unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzbestimmungen gewünscht. Viele Unternehmen haben in Konzepte investiert und bislang ist nicht erwiesen, dass Unternehmen Treiber der Pandemie sind.“

Unternehmen, die von der Corona Pandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, können bei der Überbrückungshilfe III für die Zeit bis Ende Juni 2021 eine staatliche, nicht rückzahlbare Unterstützung in Höhe von monatlich bis zu 1,5 Millionen Euro erhalten. Die endgültige Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung durch die Länder wird ab März erfolgen. Bis dahin können Unternehmen Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erhalten. Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen von bis zu 400.000 Euro sollen ab dem 15. Februar 2021 starten. „Die zu begrüßenden Unterstützungsmaßnahmen von Bund und Ländern sind leider vielfach in ihren Bestimmungen zu komplex und ihrer Umsetzung zu langsam“, so Regina Rosenstock, Gesamtbereichsleiterin Unternehmensförderung der IHK Bonn/Rhein-Sieg. Mit Stichtag 8. Februar 2021 waren bundesweit von den 5,02 Milliarden Euro der beantragten Novemberhilfen erst 60 Prozent, von den 4,21 Milliarden Euro beantragten Dezemberhilfen erst 42 Prozent ausgezahlt worden. Rosenstock: „Es trifft dabei vielfach Unternehmen, die über mehrere Monate hin keine oder nur geringe Umsätze haben und somit auf die Entschädigungen angewiesen sind.“

Die IHK steht Unternehmen für Beratungen zu Förderhilfen und Unterstützungsmaßnahmen, zu Liquiditätshilfen, Krediten oder Bürgschaften, zu Überbrückungshilfen, aber auch zum Kurzarbeitergeld zur Verfügung. Die telefonische Hotline ist unter 0228 2284 228 zu erreichen. Zusätzlich zu den telefonischen Beratungen und den Informationen auf den Corona-Sonderseiten der IHK im Internet (www.ihk-bonn.de, Webcode @3510 und diversen Unterseiten) stellt die IHK aktuelle Informationen und Hinweise auf ihren sozialen Medien unter https://www.facebook.com/IHK.Bonn/ und https://twitter.com/IHK_Bonn ein.

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