Berufstätige, die 2020 Zuhause gearbeitet haben, können jetzt beim Finanzamt eine Homeoffice-Pauschale geltend machen. Was bei der Steuererklärung wichtig ist, beschreibt die Zeitschrift Finanztest in ihrer Februar-Ausgabe.

Wo in der Wohnung gearbeitet wurde – ob am Küchen- oder Wohnzimmertisch – spielt keine Rolle. Jeder kann insgesamt bis zu 600 Euro absetzen – ebenso im Jahr 2021. Die strengen Regeln für ein Arbeitszimmer müssen sie nicht erfüllen. Ob Arbeitnehmer wegen Corona zu Hause arbeiten müssen oder dürfen, ist unerheblich. Die Pauschale kann für jeden Tag abgesetzt werden, an dem man nur Zuhause gearbeitet hat – und nicht im Betrieb war. Pro Tag sind 5 Euro pauschal als Werbungskosten drin, maximal für 120 Tage im Jahr. Selbstständige setzen die Pauschale als Betriebskosten ab.

Im Jahr müssen bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern allerdings mehr als 1000 Euro Werbungskosten zusammenkommen, damit der Steuervorteil durch die Homeoffice-Pauschale effektiv wird. Denn 1000 Euro werden schon pauschal ohne Nachweis beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Aber über die 1000-Euro-Grenze kommt man leicht. Wer 120 Tage im Homeoffice war, kommt schon auf 600 Euro. Dazu addiert man die Pendlerpauschale oder das Jahresticket für den öffentlichen Nahverkehr für die anderen Arbeitstage im Betrieb. Dazu kommen meist weitere Werbungskosten wie Ausgaben für Büromöbel, Fachliteratur, Büromaterial oder einen neuen PC als Arbeitsmittel.

Weitere Tipps gibt es zum Steuerabzug für ein Arbeitszimmers und zum Dienstwagen in Corona-Zeiten.

Der Artikel Jobkosten im Homeoffice findet sich in der März-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter www.test.de/jobkosten abrufbar.

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