Das heutige digitale Bürgerforum zum Pankower Tor ist aus Sicht des NABU Berlin eine Farce, da nach dem Naturschutzrecht keine der vorgestellten Planungen verwirklicht werden kann. Die seit dem 10. Februar zur öffentlichen Begutachtung ausgelegten sechs Entwürfe ignorieren das sehr große und zudem einzige Berliner Vorkommen der streng geschützten Kreuzkröte auf dem Brachgelände.

Werkstattverfahren kommt zu früh

„Alle der Öffentlichkeit präsentierten Entwürfe sind weltfremd und werden niemals zur Realisierung kommen“, sagt der Berliner NABU-Vorsitzende Rainer Altenkamp. „Hier wurde ohne Berücksichtigung des Naturschutzrechts geplant und damit sehr viel Geld verschwendet.“

Die vom Aussterben bedrohte Kreuzkröte steht in Anhang IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und ist damit nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt.

Demnach darf sich bei Eingriffen der Erhaltungszustand der lokalen Kreuzkröten-Population nicht verschlechtern, die Beeinträchtigung oder Zerstörung ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist verboten. „Solange die Erhaltung der Kreuzkrötenpopulation nicht rechtsverbindlich gesichert ist und daher keine Planungssicherheit für den Bauherrn besteht, sollte das Planungsverfahren auf Eis gelegt werden“, sagt Altenkamp, „das Online-Werkstattverfahren kommt viel zu früh.“

Die große und überregional bedeutende Population der seltenen Kreuzkröte am Pankower Tor ist seit 2011 bekannt. Der NABU Berlin fordert seit Jahren die Entwicklung eines städtebaulichen Konzepts, das die Erhaltung der Population vorsieht. Dazu müssen unter anderem mindestens fünf Hektar geeigneter Lebensraum von Bebauung freigehalten werden, zudem ist ein Vernetzungskorridor zu einem ausreichend breiten Offenlandstreifen entlang der Bahntrasse notwendig.

Umsiedlung wäre rechtswidrig

Diese Voraussetzungen sind dem Bauherrn und dem Senat seit Jahren bekannt. Dennoch sehen die aktuellen Planungen überhaupt keinen Schutz der Kreuzkröte vor. Stattdessen wird jetzt offenbar eine Umsiedlung der Amphibien nach Brandenburg angestrebt. „Eine solche Umsiedlung hat bundesweit bisher nirgends funktioniert, und sie wäre gleich aus einer ganzen Reihe von Gründen rechtswidrig. Sollte die Senatsverwaltung trotzdem eine solche Ausnahmegenehmigung erteilen, wird der NABU Berlin selbstverständlich dagegen klagen“, sagt Altenkamp.

Über NABU Berlin

Der NABU Berlin (Naturschutzbund Landesverband Berlin e.V.) ist ein Mitgliederverband. Über 19.000 Naturschützer*innen unterstützen die Arbeit des NABU Berlin, viele von ihnen engagieren sich in den zehn Bezirks- und acht Fachgruppen für den Erhalt der Natur und eine lebenswerte Umwelt. Weitere Informationen über den NABU Berlin finden Sie unter https://berlin.nabu.de.

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