„Angesichts der zahlreichen gesetzlichen Regelungen, die den Waldbau und die Pflege der Wälder betreffen, brauchen die Waldeigentümer keine zusätzlichen Reglementierungen“, sagte Dr. Irene Seling, Hauptgeschäftsführerin der AGDW – Die Waldeigentümer, anlässlich des 14. Deutschen Naturschutzrechtstages, der am 22./23. März stattfindet. Unter dem Motto „Die Biodiversität des Waldes und ihre rechtliche Sicherung“ soll auch über eine „Ökologiepflichtigkeit des Eigentums“ diskutiert werden.

Dr. Seling machte deutlich, dass das komplexe Regelwerk der Landeswaldgesetze bereits einen strengen waldbaulichen Rahmen vorgibt. Hinzu kommen die Bedingungen, die an die finanziellen Hilfen sowohl aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) wie auch aus dem Corona-Konjunkturprogramm geknüpft sind. Die Nachhaltigkeitsprämie etwa ist an die Zertifizierung durch PEFC und FSC gekoppelt.

„Die Waldeigentümer sind seit Jahrzehnten mit einer großen Expertise im Waldumbau aktiv, da sie sich dem Erhalt und der Biodiversität des Waldökosystems verpflichtet fühlen“, sagte die Hauptgeschäftsführerin. So bestehen heute über 70 Prozent der Wälder aus Mischwäldern und reinen Laubwäldern. In der nächsten Waldgeneration steigt diese Zahl auf 90 Prozent.

Dass dies positive Auswirkungen habe, machte etwa das letzte Vogelmonitoring des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) deutlich, das eine positive Entwicklung der Vogelarten im Wald konstatiert. Dr. Seling: „Dies ist das Ergebnis der nachhaltigen Forstwirtschaft, die der Biodiversität in den Wäldern dient.“

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