Verlängerte Osterruhe rückgängig gemacht. IHK begrüßt Entscheidung der Kanzlerin und fordert weitere Konsequenzen.

Das ist neu: Nicht, dass seit Monaten eine immer schwerer nachvollziehbare Corona-Politik betrieben wird, sondern, dass sich nun erstmals die Einsicht durchsetzt, eine verfehlte Maßnahme getroffen zu haben und diese dann auch zu revidieren. Letztendlich war die „verlängerte Osterruhe“ juristisch und wirtschaftlich nicht haltbar. Dennoch ist es neu, dass die Kanzlerin hier selbst die Notbremse zieht und es nicht zahllose, lange gerichtliche Verfahren benötigt, um eben dies, wo das Kind doch schon lange in den Brunnen gefallen ist, nachträglich festzustellen. Dafür gebührt der Kanzlerin Respekt, da sie damit etwas tut, was längst fällig war und zu dem bisher leider kein Vertreter aus der Politik – obwohl vielleicht wesentlich mehr dazu veranlasst – imstande war: Fehler eingestehen. Dies sollte nun aber auch dazu führen, dass ein Aufbruch stattfindet und auch Konsequenzen gezogen werden. IHK-Präsident Harald Unkelbach: „Zum Glück wurde der Aufschrei der Wirtschaft nach den jüngsten Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenz zumindest teilweise ernst genommen. Dies ist ein positives Signal in Richtung Wirtschaft, wobei die von uns angesprochenen, grundsätzlichen Probleme allerdings bleiben. Mit der Einsicht eine verfehlte Maßnahme zurückzunehmen, ist es nicht getan. Es braucht nun den vielfach geforderten Strategiewechsel, um das wirtschaftliche Überleben ganzer Branchen zu sichern. Unsere Vorschläge liegen auf dem Tisch. Und – im Unterschied zu nächtlichen Hau-Ruck-Aktionen – sind diese auch sorgfältig überdacht und auf Machbarkeit überprüft.“

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