Vor 50 Jahren wurde das BAföG eingeführt, um Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Chance zu geben, eine ihrem Talent entsprechende Ausbildung absolvieren zu können. Und zwar unabhängig davon, ob die finanzielle Situation ihrer Familie diese Ausbildung zulässt oder nicht. Mit dem Kürzel „BAföG“ wird umgangssprachlich die Förderung bezeichnet, die sich aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz ergibt. Voraussetzung für den Anspruch auf Ausbildungsförderung sind grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit oder ein im BAföG aufgeführter aufenthaltsrechtlicher Status sowie die allgemeine Eignung für die gewählte Ausbildung. Fallen wegen der Corona-Pandemie Vorlesungen aus, wird diese Zeit als vorlesungsfreie Zeit betrachtet und BAföG wird bis auf weiteres weiterbezahlt. Gibt es aber Online-Kurse, müssen BAföG-Bezieher nach Auskunft der ARAG Experten daran teilnehmen.
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