Der VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft begrüßt die Einigung innerhalb der Bundesregierung auf die Carbon-Leakage-Verordnung. Trotz der Verbesserungen gegenüber dem Referentenentwurf bleiben jedoch wesentliche Punkte für die Industrie unbefriedigend. So klammert die Liste der beihilfeberechtigten Branchen wesentliche Unternehmen aus, und die Höhe der erwarteten Gegenleistung reduziert die tatsächlich gewährte Beihilfe auf einen unwirtschaftlich niedrigen Betrag. Christian Seyfert, Hauptgeschäftsführer des VIK, sagt: „Dieses Vorgehen schmälert die finanziellen Spielräume der Unternehmen in unzumutbarer Weise. Was die Bundesregierung überhaupt unter klimafreundlichen Investitionen versteht, bleibt völlig unklar. In der aktuellen Lage ist es jedoch wichtiger denn je, Rechtssicherheit zu schaffen und Entlastungstatbestände klar zu formulieren, ohne dabei den Unternehmen Liquidität zu entziehen.“ Der VIK fordert eine Nachbesserung in der Verordnung, um den Wirtschaftsstandort Deutschland nicht nachhaltig und langfristig gegenüber dem EU-Ausland zu schwächen. Christian Seyfert mahnt: „Für einen starken Wirtschaftsstandort Deutschland brauchen wir eine Politik, die Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit vereint.“
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V.
Leipziger Platz 10
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 212492-0
Telefax: +49 (201) 81084-30
http://www.vik.de

Ansprechpartner:
Arne Müller
Referent für Kommunikation und Pressesprecher
Telefon: +49 (30) 212492-15
Fax: +49 (30) 212492-718
E-Mail: a.mueller@vik.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel