Wer ein Fahrzeug steuert, darf während der Fahrt im Straßenverkehr kein Handy in der Hand halten. Wie die Württembergische Versicherung, ein Unternehmen der W&W-Gruppe, mitteilt, ist es nach einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (1 RBs 347/20) auch verboten, das Handy zwischen Ohr und Schulter einzuklemmen.

Eine Autofahrerin wurde wegen überhöhter Geschwindigkeit geblitzt. Auf dem Messfoto stellte man fest, dass sie ein Handy zwischen Ohr und Schulter eingeklemmt hatte. Sie wurde zu einer Geldbuße von 115 Euro verurteilt, weil sie zu schnell gefahren und verbotswidrig ein Mobilgerät während der Fahrt genutzt hatte. Dagegen wehrte sich die Autofahrerin mit dem Argument, dass sie das Handy bereits bei Fahrtantritt zwischen Ohr und Schulter eingeklemmt und somit während der Fahrt nie in der Hand gehabt habe. Damit kam sie jedoch vor Gericht nicht durch.

Laut der Entscheidung liegt das Halten eines elektronischen Gerätes auch dann vor, wenn es nicht mit den Händen, sondern mit anderen Körperteilen fixiert wird. Mit dieser Vorschrift solle verhindert werden, dass der Fahrer oder die Fahrerin sich während der Fahrt mit dem Handy beschäftigt und damit die Aufmerksamkeit nicht voll auf den Straßenverkehr richtet. Es bestehe zudem das Risiko, dass sich das Mobiltelefon aus seiner Position löst und dies den Fahrer oder die Fahrerin zu unkontrollierten, gefährlichen Reaktionen verleitet. Somit sei die Fahrerin im vorliegenden Fall mehr abgelenkt gewesen, als wenn sie von einer zulässigen Freisprecheinrichtung Gebrauch gemacht hätte. Autofahrer dürften daher ein Handy nur nutzen, wenn das Fahrzeug steht und abgeschaltet ist.

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