Nachdem die Stadt Landau und der Landkreis Südliche Weinstraße nun den dritten Tag in Folge Inzidenzwerte von über 100 aufweisen, müssen die beiden Kommunen laut der Vorgaben des Landes die „Notbremse ziehen“ und weitere Einschränkungen verfügen. Aufgrund von verschiedenen kommunalen Einwänden und einem aktuellen Gerichtsentscheid in Mainz war bislang unklar, ob es auch zu nächtlichen Ausgangsbeschränkungen kommt. Oberbürgermeister Thomas Hirsch und Landrat Dietmar Seefeldt hatten in einem Schreiben an das Land ihre kritische Haltung zum Ausdruck gebracht und darum gebeten, vom Erlass einer solchen Regelung abzusehen. In der Antwort des zuständigen Ministeriums, die nun vorliegt, erhalten Stadt und Kreis jedoch die Weisung, die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr umzusetzen.

„Wir bedauern diese Entscheidung und finden es schade, dass die Menschen, gerade wenn sie bis in die Abendstunden arbeiten müssen, nicht die Möglichkeit eingeräumt bekommen, einen Abendspaziergang zu machen oder eine Runde joggen zu gehen“, so OB Hirsch und SÜW-Landrat Dietmar Seefeldt. Jedoch werden sie selbstverständlich der Aufforderung des Landes nachkommen und die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen in die neuen Allgemeinverfügungen, die am morgigen Mittwoch erlassen und am Donnerstag in Kraft treten, aufnehmen.

Die Allgemeinverfügungen der Stadt Landau und des Landkreises Südliche Weinstraße mit allen Regelungen werden nach Erlass auf www.landau.de/corona bzw. auf der Internetseite des Landkreises www.suedliche-weinstrasse.de unter der Rubrik „Corona“ abrufbar sein.

Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung der Stadtverwaltung Landau und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße. 

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