Anlässlich des „Tag des Baumes“ am 25.04.2021 appelliert der NABU an Privatgrundbesitzer, Investoren und Bezirksämter und fordert strengere Kontrollen bei Ersatzpflanzungen. Durch mangelnde Nachverfolgung von Ersatzpflanzungen auf privatem Grund droht ein schleichender Verlust von Hamburgs Grün mit weitreichenden Folgen für das Stadtklima. 

Mit schätzungsweise einer Millionen Bäume steht der Großteil des Hamburger Baumbestands auf privaten Flächen. Im Gegensatz zu den Straßenbäumen, die in einem Baumkataster nachgehalten werden, gibt es bei den Bäumen auf Privatgrund kaum belastbare Erkenntnisse. Es fehlt eine einheitliche Statistik, weil nicht alle Bezirke zusammenfassende Angaben zu Einzelfällungen auf Privatgrund machen. Auch die tatsächlichen Baumverluste sind unklar, denn die Nachpflanzungen werden nur stichprobenartig überprüft, weil den Bezirksämtern das zuständige Personal fehlt.

„Im Sinne von Mensch und Natur müssen alle gefällten Bäume adäquat ersetzt werden. Hier sind Privatgrundbesitzer, Investoren und Bauherren genauso in der Verantwortung wie die Bezirksämter. Denn deren Pflicht wäre es, die Ersatzpflanzungen wirkungsvoll zu kontrollieren und gegebenenfalls auch zu sanktionieren“, fordert Malte Siegert, Vorsitzender des NABU Hamburg. Weil das nicht geschieht, ist der Baumverlust in Hamburg erheblich. Dabei leisten die Bäume viele als Ökosystemdienstleistungen bezeichnete Beiträge für Lebensqualität und Artenvielfalt: Sie prägen das grüne Stadtbild, mildern das Stadtklima, produzieren Sauerstoff und bieten außerdem Lebensraum und Nahrung für zahlreiche Tierarten. Daher hat es auch enorme Auswirkungen auf Mensch und Natur, wenn der Baumbestand schwindet.

Müssen Bäume gefällt werden, wird in der Fällgenehmigung vom Bezirksamt ein Ersatz festgelegt. Idealerweise müssen als Ersatz neue Bäume gepflanzt werden. Wenn eine Ersatzpflanzung jedoch nicht oder nicht in vollem Umfang auf dem privaten Grundstück möglich ist, wie z.B. bei Bauvorhaben, kann auch eine Ersatzzahlung festgesetzt werden. Diese Mittel können die Bezirke für Baumpflanzungen auf öffentlichen Flächen, aber auch für andere Naturschutzmaßnahmen einsetzen. Um die Baumverluste auszugleichen, müssten eigentlich deutlich mehr junge Bäume nachgepflanzt als alte gefällt werden. Auch die Ersatzzahlungen müssten für Baumpflanzungen eingesetzt werden, sonst droht hier ein zunehmender Baumverlust. 

Die Überprüfung, ob die Pflanzung von Ersatzbäumen wirklich umgesetzt wird, liegt in der Hand der Bezirksämter. Dies erfolgt jedoch nur stichprobenartig. Der tatsächliche Baumbestand und die Höhe der Baumverluste sind daher unbekannt. Um den schleichenden Verlust von Bäumen aufzuhalten, müssen nicht erfolgte Nachpflanzungen unbedingt verfolgt werden. „Die Bezirksämter müssen personell so ausgestattet sein, dass die Ersatzpflanzungen aus den Fällgenehmigungen angemessen kontrolliert werden können. Nur so kann einem unerkannten Baumverlust entgegengewirkt werden“, warnt Dr. Katharina Schmidt, Referentin für StadtNatur beim NABU Hamburg.

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