Das Max-Planck-Institut schlägt vor, den bis 2025 ausgesetzten Nachholfaktor umgehend wieder einzuführen. Dieser wurde richtigerweise aufgrund der doppelten Haltelinie beim Beitragssatz und Rentenniveau ausgesetzt. Bekanntlich folgen die Renten generell den Löhnen. Sinken diese, sorgt die Schutzklausel dafür, dass die Renten ungekürzt bleiben. Ziehen die Löhne wieder an, sorgte der Nachholfaktor dafür, dass die Renten langsamer steigen, um die Kürzung nachträglich auszugleichen. Laut Berechnungen des Max-Planck-Instituts drohen die Rentenzahlungen aufgrund des ausgesetzten Nachholfaktors künftig um drei bis vier Milliarden Euro jährlich höher auszufallen. Diese würden sich bis 2050 auf fast 100 Milliarden Euro summieren.
„Diese Berechnungen sind unseriös und irreführend“, stellt VdK-Präsidentin Verena Bentele klar. Der unterstellte Lohnrückgang um 2,34 Prozent im Jahr 2020 beruhe auf statistischen Effekten. Deshalb müsse dieser auch gar nicht ausglichen werden. Werde der Statistik-Effekt herausgerechnet, so seien die anpassungsrelevanten Löhne im Jahr 2020 tatsächlich nur um 0,26 Prozent gesunken.
„Von einer dauerhaften Besserstellung der Renten gegenüber den Löhnen kann also keine Rede sein. Wer deshalb in der Corona-Pandemie Rentner und Arbeitnehmer gegeneinander ausspielt, verhält sich unredlich“, betont VdK-Präsidentin Verena Bentele.
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