Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie und der damit verbundenen Maßnahmen zum Schutz vor einer Ausbreitung des Virus muss auch in diesem Jahr die traditionelle Gedenkveranstaltung am Jahrestag entfallen. Stattdessen findet um 15:00 Uhr am Grenzdenkmal Hötensleben eine stille Kranzniederlegung statt.

Mit Inkrafttreten der Polizeiverordnung am 26. Mai 1952 sperrte die DDR ihre Grenze zur Bundesrepublik ab. Ein 5 km tiefes Sperrgebiet wurde geschaffen, in dem strenge Regeln für die Einwohner galten. Damit einher ging die erste große Welle der Zwangsaussiedlungen aus dem DDR-Grenzgebiet zur Bundesrepublik. Über 8.000 Menschen wurden bis Juni 1952, allein 160 Personen aus Hötensleben, aus ihrer Heimat in andere Städte und Ortschaften der DDR „umgesiedelt“.

Die Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt / Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn erinnert jährlich am 26. Mai mit einer Gedenkveranstaltung am Grenzdenkmal Hötensleben an die Grenzabriegelung und den Beginn der Zwangsaussiedlungen aus dem Sperrgebiet der DDR ab dem 26. Mai 1952.

„Für unser Verständnis von Demokratie und persönlicher Freiheit ist es wichtig,“, so Stiftungsratsvorsitzender Dr. Gunnar Schellenberger, „dass an all jene Menschen in einem würdigen Rahmen erinnert wird, die durch das DDR-Grenzregime ihre Heimat verloren, Leid und Unrecht erfuhren oder getötet wurden.“

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie und der damit verbundenen Maßnahmen zum Schutz vor einer Ausbreitung des Virus kann die in Kooperation mit dem Grenzdenkmalverein Hötensleben e.V. und dem Verein Grenzenlos – Wege zum Nachbarn e.V. organisierte Gedenkveranstaltung auch in diesem Jahr nicht wie gewohnt stattfinden. Zum 69. Jahrestag erfolgt um 15:00 Uhr eine stille Kranzniederlegung am Grenzdenkmal Hötensleben.

Über die Homepage und den sozialen Netzwerkseiten der Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn auf Facebook und YouTube wird über die Bedeutung des historischen Tages berichtet und Videobotschaften von Persönlichkeiten aus Politik und der Zivilgesellschaft geteilt.

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