Der Monatsbeitrag an die Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK) kann durch einen Beitragszuschuss um bis zu 60% reduziert werden.

Die Einkommensgrenze für den Beitragszuschuss wurde durch Gesetz zum 1. April 2021 um über 50% erhöht und beträgt nun jährlich 23.688 Euro (West) bzw. 22.428 Euro (Ost). Maßgeblich ist grundsätzlich das Einkommen nach dem letzten Steuerbescheid. Interessant ist der Beitragszuschuss deshalb nicht nur für kleinere Betriebe, sondern auch für Zeiten mit geringem Einkommen und insbesondere auch für junge Unternehmerinnen und Unternehmer. Denn solange in den Steuerbescheiden noch kein Einkommen aus Land-/Forstwirtschaft festgestellt wird, muss es in der Regel nicht angerechnet werden.

Aufgrund der deutlich angehobenen Einkommensgrenzen hat sich die Zahl der zuschussberechtigten Beitragszahler erhöht. Liegen alle Voraussetzungen für einen Zuschuss vor, kann dieser sogar noch rückwirkend ab 1. April 2021 bewilligt werden, wenn der Antrag bis zum 31. Juli 2021 bei der LAK eingeht. Bei späterer Antragstellung wird der Zuschuss ab dem Antragsmonat gewährt.

Ein Beitragszuschuss kann schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an versicherung@svlfg.de beantragt werden. Das Formular ist auf der Internetseite www.svlfg.de/beitragszuschuss zu finden oder es wird auf Anforderung zugesendet. Darüber hinaus kann der Antrag auch online über https://portal.svlfg.de/svlfg-apps/ gestellt werden. Hierfür ist eine einmalige Anmeldung erforderlich.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Weißensteinstr. 70-72
34131 Kassel
Telefon: +49 (561) 785-0
http://www.svlfg.de

Ansprechpartner:
Martina Opfermann-Kersten
PR
Telefon: +49 (561) 785-16183
E-Mail: kommunikation@svlfg.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel