Mehrere Pflegeunternehmen haben Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die Regelungen im Rahmen des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) eingelegt, die den Fortbestand oder die Erteilung von Versorgungsverträgen für Pflegeeinrichtungen zwangsweise an die Anwendung von Tarifsystemen knüpfen.

Der bpa Arbeitgeberverband, der bpa und der VDAB unterstützen die Beschwerde ihrer Mitglieder vor dem höchsten deutschen Gericht ausdrücklich und senden damit ein klares Signal an Politik, Gesellschaft und die ganze Branche. Sie sehen durch die vorgenommenen Änderungen im SGB XI die Unternehmen in ihren Grundrechten auf Tarifautonomie, Berufsfreiheit und Gleichbehandlung verletzt und halten deshalb das GVWG insoweit für verfassungswidrig.

Mit der beklagten Regelung wird ein faktischer Tarifzwang für Unternehmen der Altenpflege geschaffen. Denn die Verweigerung der Übernahme eines Tarifkorsetts bedeutet den Verlust des Versorgungsvertrages, der wiederum Voraussetzung für die Zulassung am Markt ist. Der Gesetzgeber droht also mit nichts weniger als dem Existenzverlust, wenn sich Unternehmen nicht fügen.

Auf Basis zweier Rechtsgutachten von Professor Udo Di Fabio und Professor Felix Hartmann hat die Kanzlei Graf von Westphalen deshalb die Beschwerde in Karlsruhe eingereicht.

Der Präsident des bpa Arbeitgeberverband e.V., Rainer Brüderle erklärte dazu: „Es reicht mit dem Eingriff des Staates in die Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der Pflegeunternehmen. Die Bundesregierung will irgendwelche Tarifverträge von Miniminderheiten, im Zweifel sogar von einzelnen Häusern, jetzt zum Standard für eine ganze Region bzw. ein ganzes Land erklären. Diese Tarifverträge müssen noch nicht einmal geringste Repräsentativitätsanforderungen erfüllen. Das ist Willkür und widerspricht demokratischer Legitimation. Zudem zerstört die Tariftreueregelung bewährte Lohnstrukturen und führt, wie im Falle eines Teiles der Beschwerdeführenden Unternehmen unter Umständen sogar zu niedrigeren Löhnen. Deshalb ist diese Beschwerde mehr als notwendig.“

Der Bundesvorsitzende des VDAB, Stephan Baumann, bekräftigt: „Es geht jetzt darum, unternehmerische Spielräume zu erhalten und verfassungsmäßige Rechte zu wahren. Denn der gesetzlich angedrohte Entzug von Versorgungsverträgen bedeutet für betroffene Unternehmerinnen und Unternehmer praktisch ein Berufsverbot. Gleichzeitig wird ihnen ihr verfassungsmäßig garantiertes Recht entzogen, keinem Tarifverbund anzugehören und ihre Lohnstrukturen selbst zu gestalten. Diese Eingriffe sind inakzeptabel und rechtswidrig.

Wenn die Private Professionelle Pflege weiter eine tragende Rolle in der Versorgung spielen soll, braucht es unternehmerische Spielräume, Respekt vor Grundrechten und Anreize für Innovationen und Investitionen. Die Regelungen im GVWG bewirken das glatte Gegenteil, denn sie setzen weiter auf die Perfektionierung der Reglementierung.“

bpa-Präsident Bernd Meurer ergänzt: „Wer jetzt alle Stellschrauben, die unternehmerisches Handeln ausmachen, blockiert, greift das private Unternehmertum frontal an. Wenn gleichzeitig auch noch ein angemessener Wagnis- und Gewinnzuschlag vom Gesetzgeber verweigert wird, hat das nichts mehr mit Sozialer Marktwirtschaft zu tun. Die Tariftreueregelung der Bundesregierung ignoriert die grundgesetzlich vorgesehene Staatsfreiheit der Lohngestaltung und Lohnfindung in der Sozialen Marktwirtschaft. Vielmehr übernimmt jetzt der Staat anstelle der Sozialpartner und der Arbeitgeber und Arbeitnehmer verfassungswidrig die Lohnfindung. Der Staat wird übergriffig. Das lassen sich die Unternehmen und wir Verbände nicht mehr gefallen.“

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V.
Im Teelbruch 132
45219 Essen
Telefon: +49 (2054) 9578-0
Telefax: +49 (2054) 9578-40
http://www.vdab.de/home/

Ansprechpartner:
Jean-Marie Ayikpe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (30) 20059079-17
E-Mail: jean-marie.ayikpe@vdab.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel