Influencer leben davon, auf ihren Instagram-Seiten Werbung für Produkte oder Marken zu machen. Sobald sie dafür von Unternehmen Geld erhalten, müssen sie diese Postings als Anzeige kennzeichnen, da es sich sonst um Schleichwerbung handeln könnte. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass nicht jedes Produkt-Posting grundsätzlich einer Kennzeichnungspflicht unterliegt und verweisen auf aktuelle Fälle vor dem Bundesgerichthof (BGH, Az.: I ZR 126/20; I ZR 90/20; I ZR 125/20). Allein die Tatsache, dass einige Produkte mit so genannten Tab Tags, also anklickbare Bereiche, versehen waren, über die man auf die Unternehmensseite gelangt, ist noch kein übertrieben werblicher Beitrag, der den Vorwurf der Schleichwerbung rechtfertig.
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