Um die ambitionierten politischen Ziele zur Transformation in eine nachhaltige Marktwirtschaft zu erreichen, wurden von den EU-Institutionen in den vergangenen Jahren eine Reihe von Richtlinien und Verordnungen erstellt, die durch Übernahme in nationale Gesetze rechtsverbindlich für Unternehmen werden. Ein Beispiel hierfür ist die CSR-Richtlinie (2014/95/EU), welche 2017 mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) in deutsches Recht überführt und auch im Handelsgesetzbuch (§ 289c HGB) Eingang gefunden hat. Mit einer Reform dieser Richtlinie plant die EU nun eine massive Ausweitung und Verschärfung von Nachhaltigkeitspflichten für europäische Unternehmen. „Indirekt wird die geplante Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auch Auswirkungen auf viele kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) haben. Auch KMU sollten sich deshalb früh genug auf die neuen Anforderungen vorbereiten“, so Dipl.-Wirt. Ing. Olaf Eisele, wissenschaftlicher Mitarbeiter am ifaa – Institut für angewandte Arbeitswissenschaft.

Unternehmen stehen aktuell vor der Herausforderung die vielfältigen und zunehmend rechtlich verbindlichen Nachhaltigkeitsanforderungen zu erfüllen, die an sie gestellt werden. Dabei gilt es durch geeignete Konzepte und Strategien die Komplexität und Vielfalt der Anforderungen zu bewältigen, bürokratischen Aufwand zu begrenzen, Chancen zu nutzen und Risiken zu vermeiden. Zudem gilt es, sich ein möglichst hohes Maß an Kreativität, Individualität und damit Wettbewerbsfähigkeit trotz steigenden äußeren Vorgaben zu bewahren.

Zusätzliche Berichtspflichten für Unternehmen

Dem von der EU-Kommission im April 2021 angenommenen Richtlinienvorschlag zur Nachhaltigkeitsberichterstattung folgend, soll die Pflicht zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten auf alle großen Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern ausgeweitet und inhaltlich standardisiert werden. Gemäß einer  DRSC-Studie(Deutsches Rechnungslegungs Standards Comittee)bedeutet dies eine Erhöhung der Anzahl betroffener deutscher Unternehmen um den Faktor 30. Auch wenn KMU auf den ersten Blick noch nicht direkt von dieser Berichtspflicht betroffen sind, wird die neue Richtlinie indirekt Auswirkungen auf viele KMU über Kunden, Kreditinstitute und Versicherungen haben, wenn diese zur Erfüllung ihrer eigenen Berichtspflicht dies auch von ihren Geschäftspartnern (KMU) fordern. Dies wird durch die darzulegende Verantwortung der berichtspflichtigen Unternehmen für die Lieferkette im Nachhaltigkeitsbericht sowie das Lieferkettengesetz impliziert.

Nachhaltigkeitsbericht setzt Nachhaltigkeitsmanagement voraus

Voraussetzung, um einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen zu können, ist das Vorhandensein eines Nachhaltigkeitsmanagements, das für den Bericht erforderliche Ziele, Strategien, Leistungsindikatoren und Maßnahmen zur Nachhaltigkeitsverbesserung beinhaltet. Insofern fordert die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung indirekt auch die Implementierung eines Nachhaltigkeitsmanagements. Das ifaa hat die anstehenden Entwicklungen frühzeitig aufgegriffen und ein umfassendes Paket von Unterstützungshilfen für Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie entwickelt. Dabei wurde auf eine Umsetzbarkeit mit einfachen Mitteln geachtet, so dass sich das Konzept auch insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) eignet. Weitere Informationen zum Nachhaltigkeitsmanagement finden Sie unter:

https://www.arbeitswissenschaft.net/nachhaltigkeit

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