Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 2. Dezember 2021 die Verlängerung der Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit aufgrund von leichten Erkrankungen der oberen Atemwege bis zum 31. März 2022 beschlossen. Der Beschluss tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 1. Januar 2022 in Kraft. Die Sonderregelung war bisher bis zum 31. Dezember 2021 befristet.

Danach kann die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei Versicherten mit Erkrankungen der oberen Atemwege, die keine schwere Symptomatik vorweisen, für einen Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen auch nach telefonischer Anamnese und zwar im Wege der persönlichen ärztlichen Überzeugung vom Zustand der oder des Versicherten durch eingehende telefonische Befragung erfolgen. Das Fortdauern der Arbeitsunfähigkeit kann im Wege der telefonischen Anamnese einmalig für einen weiteren Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen festgestellt werden.

Der Beschluss ist erreichbar unter: Beschluss G-BA 2. Dezember 2021.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Schomerus & Partner, Steuerberater Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer
Deichstraße 1
20459 Hamburg
Telefon: +49 (40) 37601-00
Telefax: +49 (40) 37601-199
http://www.schomerus.de

Ansprechpartner:
Dr. Volker Vogt
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner
Telefon: +49 (40) 3760123-48
E-Mail: volker.vogt@schomerus.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel