Schnellere Vergabeverfahren durch erhöhte Wertgrenzen.

Das Wirtschaftsministerium Sachsen-Anhalt hat im Dezember 2021 die Regelungen für vereinfachte Vergabeverfahren von Land, Kommunen und kommunalen Unternehmen bis Ende 2022 verlängert.

Wirtschaftsminister Sven Schulze: „In enger Abstimmung mit gewerblichen Kammern sowie Bau- und Wirtschaftsverbänden haben wir uns entschieden, die Erleichterungen für öffentliche Vergabeverfahren ein weiteres Jahr zu verlängern. Gerade mit Blick auf die wieder verschärften Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie braucht die heimische Wirtschaft kräftige Unterstützung. Ein Baustein dafür sind die coronabedingten Lockerungen des Landes-Vergabegesetzes, die weiterhin vereinfachte Verfahren ermöglichen aber zugleich Transparenz und Wettbewerb erhalten.“

Die Auftragswerteverordnung (AwVO) ist zum 01. Januar 2022 in Kraft getreten. Sie gilt befristet bis zum 31.12.2022 und schreibt die erhöhten Wertgrenzen, die erstmals im Mai 2020 auf Grund der Coronapandemie angehoben wurden, fort. Dadurch können auch 2022 bestimmte Waren wie Computer, Möbel und Fahrzeuge schneller beschafft und Bauleistungen leichter vergeben werden.

Beschränkte Ausschreibungen nach VOL/A sind möglich:

  • bei Liefer- und Dienstleistungen nach VOL/A bis zu einem Auftragswert von 215.000 Euro
  • bei Bauleistungen nach VOB/A bis zu einem Auftragswert von 5,382 Millionen Euro

Freihändige Vergaben sind möglich:

  • bei Liefer- und Dienstleistungen nach VOL/A bis zu einem Auftragswert von 215.000 Euro
  • bei Bauleistungen nach VOB/A bis zu einem Auftragswert von 2,5 Millionen Euro

Direktkauf zur Deckung kurzfristiger Bedarfe:

  • bei Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem Auftragswert von 5.000 Euro
  • bei Bauleistungen bis 10.000 Euro

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