Beweispflicht für Zugang einer E-Mail
Den Absender einer E-Mail trifft die volle Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die elektronische Nachricht dem Empfänger zugegangen ist. Ihm kommt keine Beweiserleichterung zugute, wenn er nach dem Versenden keine Meldung über die Unzustellbarkeit der E-Mail erhält. Dies hat laut Mehr