Erleichterungen für das Repowering von bestehenden Windenergieanlagen, Landschaftsschutzgebiete sollen keine Tabuzonen mehr sein und bundeseinheitliche gesetzliche Standards für die Prüfung, inwieweit Vögel durch die Errichtung von Windenergieanlagen gefährdet sind: Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz haben jetzt ein Eckpunktepapier für den naturverträglichen Ausbau der Windenergie an Land vorgelegt – und nehmen damit wesentliche Forderungen der Region Hannover auf. „Wer möchte, dass mindestens zwei Prozent der Flächen für Windenergie genutzt wird, muss auch die Rahmenbedingungen schaffen, damit diese Vorgabe rechtssicher umgesetzt werden kann“, sagt Regionspräsident Steffen Krach. „Das Eckpunktepapier der beiden Bundesministerien benennt wichtige Stellschrauben, um dem Ausbau der erneuerbaren Energien und dem Ziel einer klimaneutralen Region Hannover näherzukommen.“

 „Gesetzliche Rahmenbedingungen für eine bessere Vereinbarkeit von Windenergie und Artenschutz waren eine unserer zentralen Forderungen, als wir die Neuaufstellung des Kapitels Windenergie im RROP im März vorgestellt haben“, ergänzt Christine Karasch, Dezernentin für Umwelt, Planung und Bauen. Daher begrüße sie den Vorschlag, verbindliche Prüfungs- und Bewertungskriterien für den Artenschutz zu definieren. Unter anderem haben die Ministerien angekündigt, eine bundeseinheitliche Liste kollisionsgefährdeter Brutvogelarten festzulegen. „Für uns als zuständige Planungsbehörde bedeutet das, dass Flächen nicht mehr von Anfang an wegen Artenschutzkonflikten für Windenergie ausscheiden müssen“, erläutert Karasch.

„Das Eckpunktepapier stellt die Weichen in die richtige Richtung“, stellt Krach fest. Seine Erwartung: „Genehmigungsverfahren werden schlanker und für die Projektierer durch bundesweit einheitliche Standards verlässlicher.“ Die Region Hannover werde jetzt prüfen, inwieweit die angekündigten Änderungen Vorschläge in den laufenden Prozess zur Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 2017 eingreifen. Der Regionsausschuss hatte im März grünes Licht für die Auslegung der Planungsunterlagen zur Neufestlegung der Windenergienutzung im RROP gegeben. Die dort getroffenen Festlegungen berücksichtigen die aktuelle Gesetzgebung.

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