Sanierungsstau muss auch bei hohen Kosten behoben werden
Eine Gemeinschaft von Wohnungs- und Teileigentümerinnen und -eigentümern muss gravierende bauliche Mängel beseitigen und behördliche Auflagen umsetzen, auch wenn damit hohe Kosten verbunden sind. Unzulässig wäre es, mehrheitlich zu beschließen, dass Teile der Anlage wegen der Mängel dauerhaft nicht mehr Mehr




