• Das Land Berlin stellt Fördermittel in Höhe von 300.000 Euro zur Verfügung. Senatskanzlei Berlin und mabb unterzeichnen Verwaltungsvereinbarung.
  • Im Fokus des Förderprogramms stehen lokaljournalistische Angebote in ukrainischer und auch russischer Sprache. Solche Angebote also, die von geflüchteten Journalist:innen und Medienschaffenden (mit) produziert werden.
  • Bis 9. Juni 2022 können sich Rundfunkveranstalter, Telemedienanbieter („Online-Medien“) oder Anbietergemeinschaften mit Projekten bewerben, die inhaltlich auf Berlin ausgerichtet sind.
  • mabb-Fördersprechstunde am 30. Mai 2022 klärt Fragen zur Antragstellung und Förderbe-dingungen.

Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) startet erstmalig ein Förderpro-gramm für lokaljournalistische Angebote in Berlin. Gefördert werden journalistische Projekte, die Nachrichten und Service-Informationen für vor dem Krieg in der Ukraine geflüchtete Menschen pro-duzieren und bereitstellen. Das Besondere ist, dass solche Projekte gefördert werden sollen, die ih-rerseits geflüchteten Medienschaffenden aus der Ukraine, Russland und Belarus eine berufliche Per-spektive geben.

„In der Krise braucht es kritischen, sorgfältigen und zeitgemäßen Journalismus, der informiert und einordnet. Lokaljournalismus ist dabei zentral. Relevante, lokale Informationen sollen den geflüchte-ten Menschen im Exil dabei helfen, sich in Berlin und in ihren neuen Umgebungen zu orientieren“, so mabb-Direktorin Dr. Eva Flecken. „Viele Medienunternehmen in der Hauptstadtregion haben das längst erkannt, ihre Hilfsbereitschaft ist beeindruckend. Es gibt zahlreiche kreative Formatideen, mit denen die Geflüchteten erreicht und die von geflüchteten Medienschaffenden mitproduziert werden können. Genau diese wollen wir unterstützen. Ich danke dem Land Berlin für die kurzfristige Bereit-stellung von Haushaltsmitteln, die dieses Förderprogramm so zügig möglich machen. Als mabb ste-hen wir für die staatsferne Vergabe dieser Mittel.“

Digitale Fördersprechstunde am 30. Mai 2022 – Bewerbungsfrist endet am 9. Juni 2022

Gefördert werden lokaljournalistische Angebote für Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine flüchten mussten. Im Fokus stehen dabei journalistische Angebote in ukrainischer und/oder russi-scher Sprache, bevorzugt jedoch auf Ukrainisch, und solche Angebote, an denen geflüchtete Medien-schaffende aus der Ukraine sowie aus anderen Regionen beteiligt sind. Bis 9. Juni 2022 können sich Rundfunkveranstalter, Telemedienanbieter („Online-Medien“) oder Anbietergemeinschaften mit Pro-jekten bewerben, die inhaltlich auf Berlin ausgerichtet sind. Die mabb begleitet die Ausschreibung mit einer Fördersprechstunde am 30. Mai 2022. Darüber hinaus initiiert die Medienanstalt ein kos-tenfreies Weiterbildungsangebot für die nun im Exil lebenden Journalist:innen. Die vollständige Ausschreibung sowie Möglichkeiten zur Anmeldung zur Fördersprechstunde finden Interessierte auf der Internetseite der mabb.

Fördermittel aus dem Landeshaushalt Berlin machen Unterstützung möglich

Dr. Severin Fischer, Chef der Senatskanzlei Berlin, erklärt: „Der Angriffskrieg gegen die Ukraine, der grobe Bruch mit dem Völkerrecht, aber auch die Repressionen des russischen Regimes gegen die eigene Bevölkerung beschränken die Freiheit von Medienschaffenden fundamental. Gerade in der aktuellen Situation ist es von großer Bedeutung, geflüchteten Journalist:innen und Medienschaffenden aus der Ukraine und Russland zu helfen. Unser Ziel ist es, Geflüchtete und Menschen im Exil mit unabhängigen Informationen in ukrainischer und russischer Sprache zu versorgen. Hier setzt das neue mabb-Programm ‚Lokaljournalismus im Exil‘ an, das lokaljournalistische Angebote in ukrainischer und russischer Sprache in Berlin ermöglichen und unterstützen soll. Die Senatskanzlei sichert heute mit einer Verwaltungsvereinbarung die Bereitstellung der erforderlichen Mittel ab.“

Der 2019 novellierte Medienstaatsvertrag Berlin-Brandenburg erlaubt die Förderung lokaljournalistischer Angebote durch die mabb. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Medienanstalt für diesen Zweck Landesmittel oder Mittel Dritter zur eigenverantwortlichen Verwendung erhält. In diesem Zusammenhang hat das Land Berlin 300.000 Euro für den Förderzeitraum bis Ende 2022 bereitgestellt. Die staatsferne Medienanstalt prüft und bewertet die Förderanträge auf Grundlage der Fördersatzung Lokaljournalismus der mabb und der hier definierten Kriterien.

Über Medienanstalt Berlin-Brandenburg

Die mabb ist die gemeinsame Medienanstalt der Länder Berlin und Brandenburg. Im Zusammenspiel relevanter Regulierung und nachhaltiger Förderung setzt sie sich für die Sicherung der Medienvielfalt ein. Dabei unterstützt die mabb Lokaljournalismus, engagiert sich gegen Desinformation und stärkt die Informations- und Nachrichtenkompetenz von Nutzer:innen aller Generationen – für den selbstbestimmten, kritischen Umgang mit Medien und einen fairen demokratischen Diskurs. Mit ihren Einrichtungen ALEX Berlin und dem Medieninnovationszentrum Babelsberg (MIZ) ermöglicht die mabb Partizipation, schafft Aus- und Weiterbildungsangebote und fördert Innovationen für Medien in der Region. Darüber hinaus ist die mabb gemeinsam mit dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) Gesellschafterin der Electronic Media School (ems). www.mabb.de

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