Dies wird besonders deutlich in den Einzelpunkten zur Krankenhausplanung. Die Monopolkommission geht hier davon aus, dass sich Versorgungsangebote flexibel aus der Nachfrage der Patientinnen und Patienten ergeben. Dies würde aber fast zwangsläufig zum Wegbrechen bestimmter Versorgungsangebote in dünn besiedelten Regionen führen. Und das vorgeschlagene Instrument des Mindestbedarfs als Sicherstellungsgrenze würde hier nicht ausreichend Abhilfe schaffen. Vielmehr läuft man Gefahr, dass die Mindestgrenze zum Standard wird. Lücken in der flächendeckenden Krankenhausversorgung können jedoch politisch nicht gewollt sein, da ansonsten das Ziel einheitlicher Lebensverhältnisse gefährdet wäre. Der Vorschlag nimmt den Ländern Gestaltungsmöglichkeiten. Gerade aber die Länder können die regionale Besonderheit und Notwendigkeiten am besten bewerten. Von zentraler Bedeutung für die Krankenhäuser ist deshalb, dass die politische Letztverantwortung für eine flächendeckende, wohnortnahe Gesundheitsversorgung auch in Zukunft bei den Ländern liegen muss und bundesweite Vorgaben lediglich als Orientierungsrahmen dienen dürfen. Positiv zu bewerten ist, dass die Monopolkommission auch die Stärkung der Vorhaltefinanzierung betont. Bei der Ausgestaltung der Reformdetails sollten jedoch auch die Länder, die Krankenhäuser und die Kostenträger von Beginn an eng einbezogen werden. Die Einberufung eines Wissenschaftsrates sehen die Krankenhäuser daher skeptisch. Die Verantwortung der Länder muss auch bei Investitionsfinanzierung bestehen bleiben. Der Weg in die Monistik ist nicht sachgerecht. Allerdings fordert die DKG die Länder auf, ihrer Verantwortung endlich gerecht zu werden und die Investitionsmittel deutlich aufzustocken. Anders als die Monopolkommission sprechen sich die Krankenhäuser für eine Beibehaltung des dualen Finanzierungssystems aus. Der Bund sollte die Krankenhäuser jedoch über gezielte Investitionssonderprogramme (z. B. zum Thema Klimaschutz/Energieeinsparungen, Digitalisierung) unterstützen.
Die Krankenhäuser teilen die Einschätzung der Monopolkommission, dass Qualitätswettbewerb ein wichtiger Faktor ist, um die hohe Qualität der Versorgung auch in Zukunft garantieren und ausbauen zu können. Im Falle eines Konfliktes zwischen den Zielen „Wettbewerb“ und „Gewährleistung einer effizienten flächendeckenden Versorgung (auf Basis einer gezielten Krankenhausplanung)“ kann eine Begrenzung des Wettbewerbes jedoch akzeptiert werden. Allerdings muss festgestellt werden, dass einige der Vorschläge in diesem Bereich sehr undifferenziert sind. Schlussendlich wird hier versucht, sehr komplexe Sachverhalte, wie den Zusammenhang von Ergebnisqualität und Behandlungshäufigkeit, sehr vereinfacht zu erklären.
„Ein Schwachpunkt des Sondergutachtens ist die reine Konzentration auf den stationären Bereich. Eine mutige Reform muss sektorenübergreifend Denken und den ambulant klinischen Bereich und die Potentiale in den Blick nehmen“, so Dr. Gaß abschließend.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihre gesetzlich übertragenen Aufgaben wahr. Die 1.903 Krankenhäuser versorgen jährlich 17 Millionen stationäre Patienten (2020) und rund 19 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,3 Millionen Mitarbeitern. Bei 122 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.
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