Die Cosmos Lebensversicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft mit einer Angestellten einen 2/3-Vergleich abgeschlossen, nachdem die Versicherung zuvor die Anerkennung des Versicherungsfalls verweigert hatte.

Unsere Mandantin, von Beruf Filialleiterin eines Einzelhandelsgeschäfts, erkrankte im Jahr 2015 an einer Depression und war zunächst arbeitsunfähig krankgeschrieben. Sie beantragte daraufhin Leistungen bei ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung, der Cosmos Lebensversicherung.

Anerkenntnis der Cosmos Lebensversicherung

Diese erkannte auch den Versicherungsfall an und leistete einige Jahre. 2020 leitete die Versicherung aber die Nachprüfung ein und kam hierbei zum Ergebnis, dass keine Berufsunfähigkeit mehr vorlag.

Nachprüfung durch die Cosmos Lebensversicherung

Die Versicherungsnehmerin wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war.

Klage gegen die Cosmos Lebensversicherung

Nachdem die Versicherung außergerichtlich eine Einigung ablehnte, wurde das Klageverfahren vor dem Landgericht Neuruppin eingeleitet. Den Anspruch begründete L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft damit, dass die Klägerin zwar unstreitig wieder einen Beruf ausübte, dieser aber hinsichtlich des Einkommens, der erforderlichen Qualifikationen und dem sozialen Ansehen nicht dem des vorherigen entsprach.

Vergleich mit der Cosmos Lebensversicherung

Das Gericht unterbreitete schließlich einen Vergleichsvorschlag, der eine Zahlung in Höhe einer mehr als zweijährigen Leistungsdauer und u.a. die Fortführung des Versicherungsvertrags vorsah. Entgegenkommenderweise erklärte sich die Klägerin, die psychisch gesundet war, bereit, eine etwaige zukünftige Berufsunfähigkeit nicht mehr auf eine psychische Erkrankung zu stützen. Die Klage wurde daher in Bezug auf die Kosten zu knapp zwei Dritteln gewonnen.

„Für uns als Rechtsanwälte ist es erfreulich, dass die fundierte Fallbearbeitung erneut zu einem Erfolg geführt hat. Für unsere Mandantin war es vor allem wichtig, schnell eine Einigung zu erzielen, da es absehbar war, dass sie nicht mehr lange berufsunfähig bleiben würde“, freut sich Rechtsanwalt Luber, LL.M., M.A..

Über L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

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