Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt die Initiative der bayerischen Landesregierung, wonach dort die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ausgesetzt wird. Nachdem Bundesgesundheitsminister Lauterbach nicht bereit war im Rahmen der Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes eine bundesweite Regelung zu treffen, sind jetzt die Länder gefordert.

„Es muss verhindert werden, dass ab 1. Oktober erneut der Impfstatus aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen überprüft werden muss. Nach dieser bundesweiten Regelung darf dann nur derjenige weiterarbeiten, der nach der ersten und zweiten auch die dritte Impfung in Anspruch genommen hat. Es geht nicht nur um einen unglaublichen bürokratischen Aufwand, die einrichtungsbezogene Impfpflicht hat auch ihre faktische Begründung verloren. Minister Lauterbach hat selbst vor Kurzem in einem Interview betont, dass die derzeitige Impfung nicht vor Ansteckung schützt – allenfalls die vierte Dosis und auch dann nur für einen kurzen Zeitraum. Das zentrale Argument für die Impfpflicht fällt also weg. Und wenn Prof. Drosten jetzt vor einer massiven Dezemberwelle warnt, die viele Personalausfälle bringt, zeigt das, dass wir jede Kraft brauchen. Ich fordere deshalb die Bundesländer auf, sich der bayerischen Initiative anzuschließen“, so Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).

 

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Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.903 Krankenhäuser versorgen jährlich 17 Millionen stationäre Patienten (2020) und rund 19 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,3 Millionen Mitarbeitern. Bei 122 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.

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