Das traditionsreiche „Gasthaus zum Bären“ in unmittelbarer Nähe zu Schloss Bruchsal muss vorübergehend schließen. Die Pächterfamilie kann das Restaurant krankheitsbedingt nicht mehr weiterführen. Deshalb sind die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg ab sofort auf der Suche nach einer adäquaten Nachfolge.

Pachtverhältnis krankheitsbedingt beendet

Ausgezeichnete bürgerliche Küche mit traditionellen Gerichten: dafür steht das „Gasthaus zum Bären“ in der Schönbornstraße in Bruchsal. Die Familie Machauer, seit vielen Jahren Pächter, muss den Pachtvertrag für das traditionsreiche Gasthaus krankheitsbedingt beenden. Der Geschäftsführer der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg, Michael Hörrmann, erklärt: „Wir bedauern sehr, dass sich unsere Pächter gezwungen sehen, den ‚Bären‘ zu schließen. Das Gasthaus war immer ein Glanzstück unter den 19 verpachteten Gastronomiebetrieben der Staatlichen Schlösser und Gärten. Und Herr Machauer war ein überzeugender Botschafter für Bruchsals kulinarische Kompetenz.“ Hörrmann, der seinen Pächtern das volle Verständnis seitens der Staatlichen Schlössern und Gärten entgegenbringt, ordnet weiter ein: „Die Schließung hat nichts mit der anstehenden Pachtverlängerung zu tun. Wir hätten mit der Familie Machauer gern und jederzeit die gute Zusammenarbeit fortgesetzt.“

Nachfolge Gesucht

Im „Bären“ trifft gute deutsche Küche auf moderne Akzente: Das Restaurant zählt seit langem zu den Topadressen in Bruchsal und der Region. Auf der Speisekarte standen bislang saisonale Köstlichkeiten, wobei der Fokus bewusst auf Regionalität und Nachhaltigkeit gelegt wurde. Die Staatlichen Schlösser und Gärten sind nun auf der Suche nach einem neuen Pächter, der das Gastronomiekonzept in vergleichbarer Weise weiterführt: „Das ‚Gasthaus zum Bären‘ soll möglichst bald wieder mit einem guten gastronomischen Angebot öffnen – das ist unser Ziel,“ erläutert Michael Hörrmann.

Gasthof mit langer Historie

Seit über hundert Jahren ist das Gasthaus, das in unmittelbarer Nähe zum Schloss Bruchsal steht, im Besitz des Landes Baden-Württemberg. Zuletzt hatte das Land umfangreiche Umbauarbeiten mit einer neu konzipierten Küche, einer komplett neuen Entlüftungstechnik und zusätzlichen Elektrogeräten durchgeführt. Für die gesamte Modernisierung sind 350.000 Euro investiert worden. Gebaut wurde das Gebäude im Jahr 1840, als „Hetterich’sches Bierhaus“ mit Brauerei und Kegelbahn. Seit 1854 trägt der Gasthof den Namen „Zum Bären“. Den Luftangriff vom 1. März 1945 überstand das Gebäude fast unbeschadet. In den sechziger Jahren wurden die Nebengebäude mit der Kegelbahn aufgrund des neuen Straßenverlaufs abgerissen.

KONTAKT

Staatliche Schlösser und Gärten Baden-Württemberg

Schlossraum 22a

76646 Bruchsal

Telefon +49(0)72 51.74-27 70

www.schloesser-und-gaerten.de

Über Staatliche Schlösser und Gärten Baden-Württemberg

KOMMEN. STAUNEN. GENIESSEN. Die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg öffnen, be-wahren, vermitteln und vermarkten 62 historische Monumente im deutschen Südwesten. 2019 besuchten rund 4 Mio. Menschen diese Originalschauplätze mit Kulturschätzen von höchstem Rang: darunter Schloss Heidelberg, Schloss und Schlossgarten Schwetzingen, das Residenzschloss Ludwigsburg, Schloss und Schlossgarten Weikersheim, Weltkulturerbe Kloster Maulbronn, Kloster und Schloss Salem sowie die Festungsruine Hohentwiel.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Staatliche Schlösser und Gärten Baden-Württemberg
Schlossraum 22 a
76646 Bruchsal
Telefon: +49 (7251) 74-2770
Telefax: null
http://www.schloss-bruchsal.de/

Ansprechpartner:
Alexander Staib
Presseservice
Telefon: +49 (711) 66601-534
E-Mail: presseservice@schloesser-und-gaerten.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel