Unsere Mandantin verunfallte im Jahr 2021, als sie stolperte und sich hierbei einen Oberschenkelhalsbruch zuzog. Sie beantragte daraufhin Leistungen bei ihrer Unfallversicherung, der Zurich Versicherung, wegen der sich aus dem Unfall ergebenden Invalidität. Das entsprechende Anspruchsschreiben füllte unsere Mandantin, weil sie dieses nicht in Gänze verstand, allerdings nicht vollständig aus.

Vorwurf der Zurich Versicherung

Die Zurich Versicherung nahm dies zum Anlass, ihrer Versicherungsnehmerin eine vorgebliche Falschbeantwortung des Leistungsantrages vorzuwerfen, rief diese daher telefonisch an, wies auf das vorgebliche Fehlverhalten hin, drohte zugleich mit der Kündigung des Versicherungsvertrages und bot als Abfindung eine Zahlung in Höhe von gerade einmal 1.000,- € an.

Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

Unsere Mandantin machte daraufhin das einzig richtige und nahm dieses Angebot nicht an, sondern wandte sich hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Vorgehensweise der Zurich Versicherung rechtsfehlerhaft sein dürfte. Er wandte sich daher an die Versicherung und legte ausführlich dar, dass der Anspruch der Versicherungsnehmerin weiterhin in voller Höhe bestand.

Reaktion der Zurich Versicherung: Vergleich

„Die Zurich Versicherung holte hierzu erst selbst Rechtsrat ein und unterbreitete in der Folge ein großzügiges Vergleichsangebot, das das ursprüngliche Angebot um das 20-fache überstieg. Für unsere Mandantin ist der Ausgang des Verfahrens erfreulich, weil bereits nach wenigen Monaten eine Einigung erzielt und somit ein langwieriger Prozess vermieden werden konnte“, freut sich Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A..

Über L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

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