Am 31. Januar 2023 endet die verlängerte Abgabefrist für die Grundsteuererklärung für Privateigentum. Im Zuge der Grundsteuerreform müssen bis zum Stichtag mehr als 36 Millionen Eigentümer zur Feststellung des Grundsteuerwertes Angaben zu Grund und Boden sowie zum Gebäude bzw. zur Wohnung machen. Die Erklärung muss verpflichtend elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Dazu kann das Elster-Portal genutzt werden. Zudem steht auf der Seite des Bundesfinanzministeriums eine Online-Anwendung zur Verfügung. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die neu berechnete Grundsteuer erst ab dem Jahr 2025 auf Grundlage des Grundsteuerbescheides zu zahlen ist. Bis dahin gelten bestehende Regelungen fort. Wer die Frist verpasst, muss mit einem Verspätungszuschlag oder einer Schätzung der Besteuerungsgrundlage durch das Finanzamt rechnen.

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