„Alter Wein in neuen Schläuchen“: So bezeichnet Dr. med. Edgar Pinkowski, Präsident der Landesärztekammer Hessen, die am Montag, den 13.02.2023, von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorgestellte Reform der Notfallversorgung. Bereits seit März 2022 seien in dem hessischen Modellprojekt „Sektorenübergreifende ambulante Notfallversorgung“ – einer gemeinsamen Initiative von Hessischem Sozialministerium, Landesärztekammer, Kassenärztlicher Vereinigung, Krankenhausgesellschaft, Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen sowie drei Pilotlandkreisen – neue Strukturen zur Notfallversorgung gelebte Realität. „Das Modellprojekt wurde von Praktikern für Praktiker gemacht. Im Gegensatz zur Reform, die im Elfenbeinturm von Ministerium und beratenden Kommissionen entstanden ist“, betont Pinkowski.

Während die enge Verzahnung zwischen ambulantem und stationärem Sektor sowie den zentralen Leitstellen des Rettungsdiensts in dem hessischen Projekt sicherstelle, dass Patienten genau die Versorgung erhielten, die im jeweiligen Einzelfall notwendig sei, setze die von Lauterbach präsentierte Reform auf den Aufbau sogenannter integrierter Notfallzentren und zusätzlicher Leitstellen. Dort solle am „Tresen“ entschieden werden, ob die Patienten wirklich in die Notaufnahme des Krankenhauses müssen oder besser in der Notfallpraxis behandelt werden. „Damit will die Politik eine weitere, personalintensive Struktur einrichten. Doch woher sollen die Mitarbeitenden kommen und wer soll sie bezahlen – Ganz zu schweigen von den obendrein benötigten Ärzten“, kritisiert Pinkowski. „Dass die vor gut einem Jahr nicht umsetzbaren und deshalb „beerdigten“ INZ wieder reanimiert werden sollen, zeigt deutlich die Praxisferne der Vorschläge.“

Dagegen stellten in dem hessischen Pilotprojekt sowohl das Verfahren als auch die Kooperation unterschiedlichster Beteiligter – von der Leitstelle, dem Hausarzt oder der Ärztin in der Notaufnahme bis hin zu den Landkreisen – mit dem gemeinsamen Ziel, die Notfallversorgung in Hessen ohne sichtbare Sektorengrenzen zu verbessern, einen Meilenstein moderner Notfallversorgung dar, der als Blaupause für die bundesweite Notfallversorgung dienen könnte. „Patientinnen und Patienten mit stationärem Behandlungsbedarf werden den zentralen Notaufnahmen zugewiesen. Menschen, die ambulant versorgt werden können, werden vom Rettungsdienst in eine Partnerpraxis gefahren und dort behandelt“, erklärt Pinkowski. Dadurch würden vermeidbare Einsätze des Rettungsdiensts reduziert und vor allem die Notaufnahmen in Krankenhäusern entlastet.

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