Osteuropäische Pflegekräfte: Was ist zu beachten? – Teil 3
Möchten Interessenten eine polnische Pflegekraft als Arbeitgeber anstellen, erfolgt die Vermittlung über die Agentur für Arbeit. „Arbeitgeber müssen die Pflegekraft sowohl dort als auch bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) anmelden“, weiß Birger Mählmann, Pflegeexperte der IDEAL Versicherung. „Darüber Mehr





