Nun ist es amtlich: Apotheken erhalten nach dem neuen  Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) eine Aufwandsentschädigung von 50 Cent für Änderungen auf einem Rezept wegen Nichtlieferbarkeit eines Arzneimittels.

Daniela Hänel, 1. Vorsitzende der Freien Apothekerschaft ist wütend. „So ein Ostergeschenk ist eine Kriegserklärung des Ministers! Der zeitliche Aufwand für Nachfragen beim Arzt und beim Großhandel sowie für Änderungen auf dem Rezept wegen der Nichtlieferbarkeit eines Arzneimittels steht in absolut keinem Verhältnis zu der Entschädigung von 50 Cent! Diese liegt jetzt gesetzlich je nach Fall bei einem Stundenlohn von 1 bis 2 Euro!“

Hänel weiter: „Man muss sich fragen, ob Herr Lauterbach sein Ehrgefühl verloren hat. Mit den Apotheken so umzugehen, dazu bedarf es schon einer ziemlichen Abneigung gegen uns und unsere Mitarbeiterinnen. Um von den eigenen Unzulänglichkeiten und denen der Krankenkassen abzulenken, werden Leistungserbringer mit noch mehr Gesetzen und Bürokratie überzogen. Und bei diesem neuen Gesetz müssen die Apotheken geradezu Geld mitbringen, um die Patienten zu versorgen.“

Wundern darf man sich allerdings nicht über den derzeitigen Umgang der Politik mit den Apotheken. Bereits seit 20 Jahren wird ihnen ohne Gegenwehr der Berufsvertretung ABDA eine höhere und angemessene Vergütung, angepasst an die Inflationsrate oder an die allgemeine Einkommensentwicklung, vorenthalten. Angeblich, um das Defizit bei den Krankenkassen zu minimieren. Darum beteiligt sich die Freie Apothekerschaft aktuell an der Prüfung einer Klage zur Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme des Gesetzgebers.

Die Freie Apothekerschaft verurteilt die „Macher“ des ALBVVG aufs schärfste, da dieses Gesetz die Arbeit der Apotheken mit einem Frauenanteil von über 90 Prozent benachteiligt, immens behindert und diesen somit jegliche Möglichkeit nimmt, die Patienten ordnungsgemäß mit den Arzneimitteln zu versorgen, die überhaupt noch am Markt in Deutschland erhältlich sind.

Hänel macht sich weiter Luft: „Herr Lauterbach übt in seiner Ahnungslosigkeit über das derzeitige Arzneimitteldefizit so einen Druck auf die Patienten, die Apotheken und Arztpraxen und somit auf die gesamte Arzneimittelversorgung aus, dass man sich fragen muss, ob der Minister nicht deutlich überfordert ist. Wer so ein würdeloses Gesetz gegen einen der wichtigsten Leistungserbringer im Gesundheitswesen auf den Weg bringt, hat anscheinend (nach Ansicht unserer Mitglieder) keinen Anstand (kein Gewissen und kein Rückgrat.) und keinen Respekt gegenüber unserer Leistung. Dass ein Bundesgesundheitsminister so unverhohlen seine Abneigung gegen unseren gesamten Berufsstand in einem Gesetz zum Ausdruck bringen darf, ist einmalig in Deutschland!“

Hänel weiter: „Mir ist nicht bekannt, dass bei der angeblich desolaten finanziellen Lage der Bundesrepublik die Minister und Abgeordneten auch nur auf einen Cent ihrer Diäten verzichten müssten. Den Apotheken mutet man aber eine jahrzehntelange Nulldiät mit einem nochmals erhöhten Kassenrabatt zu und nun auch noch mit einem Gesetz zur Verhinderung einer schnelleren Versorgung der Menschen! Leider haben wir Apotheken keine Lobbyvertretung, die in der Lage und geeignet ist, die minimale Forderung durchzusetzen, nämlich die Anpassung an die Inflationsrate seit 2002 auf Grundlage des GMG. Anders als die Regierung und die Krankenkassen übernehmen wir allerdings Verantwortung für die Patienten und versuchen alles erdenklich Mögliche, um diese trotz aller uns per Gesetz entgegengebrachten Widrigkeiten nicht im Regen stehen zu lassen! Und dafür bekommen wir noch den ministerialen Tritt!“

In vielen Apotheken gibt es bereits Unterschriftenaktionen in Zusammenarbeit mit allen Leistungserbringern im Gesundheitswesen gegen diese patientenfeindliche Gesundheitspolitik der Ampelkoalition. Die Freie Apothekerschaft hat bereits angefangen, die Bevölkerung über die aktuellen Missstände zu informieren, denn die nächsten Landtagswahlen stehen vor der Tür. 

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