„Nach knapp zwei Jahren Anwendung zeigt sich deutlich: Das AgrarOLkG führt zu mehr Fairness entlang der Lebensmittellieferkette. Die Regelungen müssen unbedingt beibehalten und punktuell ausgebaut werden.“ Zu diesem Fazit kommt Birgit Buth, Geschäftsführerin des Deutschen Raiffeisenverbands (DRV), anlässlich eines Verbändegesprächs am heutigen Dienstag, (25.04.2023) beim Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL). Nachdem im Sommer 2021 mit dem AgrarOLkG (Gesetz zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich) die europäische UTP-Richtlinie über unlautere Handelspraktiken in deutsches Recht umgesetzt wurde, hat das BMEL im Januar und Februar dieses Jahres eine Evaluierung vorgenommen. Die Ergebnisse wurden nun den Verbänden präsentiert.

„Die Evaluierung zeigt eindrucksvoll, dass im Alltag Erzeuger und Vermarkter immer wieder unfairen Vertragsbedingungen ausgesetzt sind“, erklärt Buth. Die Palette reiche von kurzfristigen Stornierungen, über lange Zahlungsziele bis hin zu einseitigen Änderungen der Lieferbedingungen. „Die Marktmacht des Lebensmitteleinzelhandels ist für viele Unternehmen deutlich spürbar“, so Buth. Gleichzeitig sind im Evaluierungsprozess auch erste Erfolge des AgrarOLkG sichtbar geworden. „Die tatsächliche Reduzierung der Zahlungsziele auf 30 Tage bei verderblicher Ware ist unmittelbares Ergebnis des AgrarOLkG. Das Gesetz hat von Beginn an für positive Auswirkungen gesorgt“, berichtet die DRV-Geschäftsführerin.

Mit Blick in die Zukunft fordert der DRV, den Schutz der Lieferanten weiter zu verbessern und das Gesetz sinnvoll nachzuschärfen: Insbesondere Umsatzstaffeln müssten komplett gestrichen werden. Buth: „Fairness ist keine Frage des Umsatzes. Die Regelungen dürfen daher nicht an Umsatzgrenzen gekoppelt bleiben.“ Mit Sorge sieht die DRV-Geschäftsführerin Versuche des Handels, das Gesetz zu unterlaufen. „Hier muss der Gesetzgeber Kante zeigen, damit die positiven Effekte nicht verpuffen.“

Buth: „Wer heimische Produkte in einem umkämpften Markt erhalten möchte, der muss die Position der landwirtschaftlichen Vermarkter in der Lieferkette stärken. Wer sich zum AgrarOLkG bekennt, der bekennt sich auch zum Produktionsstandort Deutschland.“

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