Mit Spannung blicken die Tierhalterinnen und Tierhalter aus Westfalen-Lippe auf die morgige Sonder-Agrarministerkonferenz zum Umbau der Nutztierhaltung. Im Kern umfasst das Umbau-Vorhaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums drei Bausteine: Neben der verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung ist mit dem Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung eine Förderung für Betriebe vorgesehen. Anpassungen im Bau- und Genehmigungsrecht sind der dritte notwendige Schritt, um Betrieben Stallumbauten, -anbauten und -neubauten zugunsten von mehr Tierwohl überhaupt erst zu ermöglichen. Nach Einschätzung des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes besteht dringender Nachbesserungsbedarf beim Förderprogramm sowie im Bereich des Umweltrechts, um Stallbauten hinsichtlich entstehender Emissionen genehmigungsfähig zu machen. „Seitens der Bundesregierung fehlt es somit bisher noch an einem schlüssigen Gesamtkonzept, um den Betrieben für den Umbau der Tierhaltung langfristige und tragfähige Zukunftsperspektiven zu bieten. Von der morgigen Agrarministerkonferenz fordern wir deshalb, dass hier umgehend nachgeschärft wird“, macht WLVPräsident Hubertus Beringmeier deutlich.

Westfalen-Lippe gilt als eine der viehhaltungsstärksten Regionen Deutschlands, rund 6.600 Betriebe mit Schweinehaltung wirtschaften hier. „Das bisherige Förderprogramm ist unzureichend und wird der essenziellen wirtschaftlichen Bedeutung der Nutztierhaltung nicht gerecht. In der aktuellen Fassung kann die Förderung nicht zu einem breiten Umbau der Tierhaltung führen, weil durch die vorgesehenen Fördergrenzen nach Betriebsgröße nur eine beschränkte Zugänglichkeit besteht. So liegt die Fördergrenze beispielsweise bei 200 Sauen pro Betrieb. Dadurch würde das Gros der 1.400 Sauenhalter in NRW, die durchschnittlich 234 Tiere pro Betrieb halten, von der Förderung ausgeschlossen werden“, sagt Hubertus Beringmeier, der die Interessen der Schweinehalter auch auf Bundesebene vertritt. „Insgesamt würde der überwiegende Teil unserer Familienbetriebe von vornherein keinerlei Förderung erhalten. Nur mit einer umfassenden Übernahme von Investitionen und laufenden Kosten, die grundsätzlich alle Betriebe in Anspruch nehmen können, kann die heimische Nutztierhaltung gestärkt werden und die Produktion von qualitativ hochwertigem Fleisch auf Dauer regional sichergestellt werden“, ist Hubertus Beringmeier überzeugt.

Zwar sind notwendige Änderung im Baugesetzbuch bereits vorgesehen, um Betrieben den Stallumbau, anbau oder -neubau grundsätzlich zu ermöglichen. Problematisch ist jedoch, dass etwa durch Ställe mit Außenklima und Auslauf zusätzliche Emissionen entstehen, die im Zuge des Umweltrechts bisher nicht genehmigungsfähig sind. „Eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes ist dringend erforderlich, um überhaupt Änderungen vorhandener Stallbauten hin zu mehr Tierwohl realisieren zu können, denn eine Privilegierung oder Abweichung von den Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes im Sinne einer Verbesserungsgenehmigung für Tierwohlställe ist nach wie vor nicht gegeben. Tierwohl und Emissionsschutz müssen unweigerlich miteinander in Einklang gebracht werden“, so Hubertus Beringmeier.

 

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