Der Muttertag steht kurz bevor. Lebt die Mutter nicht in der Nachbarschaft, bieten sich versandte Blumengrüße als Geschenk an. Wenn die Lieferung zu spät eintrifft oder die Blumen nicht mehr frisch sind, bringt das rechtliche Fragen mit sich. Annalena Marx von der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) erklärt, welche Rechte den Bestellenden zustehen.

Welche Rechte habe ich, wenn die Blumen nicht zum vereinbarten Termin eingetroffen sind?

Annalena Marx: „Zunächst ist unser Rat der, ein Versandangebot zu wählen, bei dem der Händler für einen Wunschtermin einsteht. Unterschiedliche Versandarten gibt es insbesondere bei Händlern, die nicht auf ein Netz von Floristen zurückgreifen, sondern die Blumen im Paket mit einem Logistikunternehmen versenden. Häufig erhöhen sich mit so einem Angebot auch gleich die Kosten. Kommen die Blumen trotz fester Zusage verspätet, können Sie den Kaufpreis zurückverlangen. Aber Achtung: Der Muttertag fällt auf einen Sonntag – Online-Anbieter liefern an diesem Tag gegebenenfalls gar nicht aus.“

Was tun, wenn der Strauß nicht so aussieht wie auf dem Foto?

Annalena Marx: „Die Fotos sind immer nur Beispielfotos für die zu liefernden Blumensträuße. Häufig behalten sich die Händler vor allem bei gemischten Sträußen auch vertraglich Änderungen vor, je nach Verfügbarkeit der einzelnen Blumenarten. Eine echte Handhabe haben Verbraucher:innen nur, wenn sie ganz genaue Vorgaben gemacht haben oder die Blumen und die Anzahl genau bestimmt waren. Aber: Niemand muss einen Strauß Tulpen akzeptieren, wenn er Rosen bestellt hat. In diesem Fall gäbe es das Geld zurück oder die Rosen müssten nachgeliefert werden.“

Was hat es mit der „Sieben-Tage-Frischegarantie“ auf sich, mit der Unternehmen gerne werben?

Annalena Marx: „Das ist gar nicht so einfach. Juristisch gesehen ist es so: Selbst, wenn die Garantie über eine reine Werbeaussage hinaus geht und Bestandteil der Vertragsregelungen wird, fehlt es meist an einer Erläuterung, was unter der Garantie zu verstehen ist und was sie für Folgen hat. ‚Frische‘ ist sehr unbestimmt. Wir möchten aber jeden ermutigen, die Garantie einzufordern: Machen Sie Fotos, wenn Ihre Blumen zu früh die Köpfe hängen lassen und reklamieren Sie schriftlich noch am selben Tag beim Händler.“

Für individuelle Fragen können Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:

 

Über den Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.

Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

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