Die Europäische Kommission hat heute ihren Gesetzesentwurf für eine Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy) vorgelegt. Darin wird grundsätzlich keine Pflicht zur Honorarberatung mehr vorgesehen, wie Anfang des Jahres noch postuliert. Die bayerischen Sparkassen sehen sich einerseits bestätigt über diese Einsicht der Europäischen Kommission, denn viele Kleinst- und Kleinanleger würden sonst massiv im Vermögensaufbau behindert. Dennoch sieht der aktuelle Entwurf ein Provisionsverbot für das beratungsfreie Geschäft vor. Prof. Dr. Ulrich Reuter, Präsident des Sparkassenverbands Bayern: „Es ist zu begrüßen, dass die Europäische Kommission mit ihrem Gesetzesvorschlag von einem generellen Provisionsverbot abgerückt ist. Das ermöglicht nun weiterhin eine seriöse Finanzberatung zu erschwinglichen Konditionen – auch bei Kleinstbeträgen. Gerade in unsicheren Zeiten wie aktuell mit anhaltend hoher Inflation oder dem Krieg in der Ukraine sind verlässliche Beratungen in einem vertrauensvollen Umfeld nicht nur individuell wichtig, sondern auch volkswirtschaftlich stabilisierend. Hingegen wird das ursprünglich postulierte Ziel der EU mit einer Verschlankung und Vereinfachung der Zugänge zum Kapitalmarkt damit weiterhin klar verfehlt. Noch immer sind die bürokratischen Hemmnisse zu hoch, die Prozesse zu langsam, die Papierflut zu groß und damit die Transparenz für die Anleger zu gering. Insbesondere erfahrenen Anlegergruppen muss eine Option eingeräumt werden, auf eine Vielzahl an Aufklärungs- und Dokumentationspflichten mindestens teilweise verzichten zu können.“ Positiv ist laut Reuter zu vermerken, dass eine Verbesserung der finanziellen Bildung durch den Gesetzesvorschlag initiiert werden soll. „Die Sparkassen unterstützen alle Maßnahmen, die ein hohes Bildungsniveau in Finanzfragen fördern.“
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